Worum es geht
Das Lemmerz-Freibad soll so saniert werden, dass es im Mai 2028 wieder öffnen kann. Eine erste Projektskizze im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wurde wegen der erheblichen Überzeichnung nicht berücksichtigt. Am 24.04.2026 hat die Stadt die Skizze im neuen Projektaufruf für Schwimmbäder erneut eingereicht. Für die Teilnahme ist ein aktueller Ratsbeschluss nötig.
Schon die Veröffentlichung der Ausschreibungen gilt im Förderprogramm als Maßnahmenbeginn und wäre förderschädlich. Die Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages wird für September 2026 erwartet. Wartet die Stadt darauf, verzögert sich das Projekt um mindestens ein halbes Jahr. Die Verwaltung rechnet dann mit deutlichen Mehrkosten, auch wegen allgemeiner Baukostensteigerungen von derzeit ca. 3 bis 4 %.
Die reine Bauzeit beträgt rund 18 Monate. Um den Eröffnungstermin 01.05.2028 zu halten, müssten die Ausschreibungspakete spätestens im Juli 2026 veröffentlicht werden. Welche der beiden Alternativen der Rat gewählt hat, steht nicht in der Vorlage.
Was ausgeschrieben werden soll
- Bauleistungen
- Sanierung des Lemmerz-Freibades in mehreren Ausschreibungspaketen. Die Vorlage nennt rund 18 Monate reine Bauzeit. Hinzu kommen Zeiträume für Ausschreibungen, Vergaben, Abnahmen, Restarbeiten, Einrichtung und Inbetriebnahme sowie vier Wochen Puffer.
Verfahren und Zeitplan
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
- 24.04.2026Stadt reicht die Projektskizze im neuen Projektaufruf einerledigt
- 08.06.2026Rat entscheidet zwischen Förderteilnahme und sofortiger Ausschreibungerledigt
- voraussichtlich September 2026Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages über die Projektskizzenals Nächstes
- je nach RatsbeschlussVeröffentlichung der Ausschreibungspakete, bei Verzicht auf die Bundesförderung spätestens Juli 2026
- 01.05.2028Angestrebte Eröffnung des Freibades
Kosten und Finanzierung
| Mittel aus dem Sondervermögen (LuKIFG)laut Beschlussvorschlag, die Gesamtkosten nennt die Vorlage nicht | 3.348.995 € |
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Aus dem Sondervermögen nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz sollen 3.348.995 € eingesetzt werden. Das Bundesprogramm fördert bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann zusätzlich genutzt werden. Im besten Fall sinkt der städtische Eigenanteil auf 10 %.
Stand der Entscheidung
Der Rat wählt, ob die Stadt mit Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen auf die Rückmeldung zum Förderaufruf wartet oder auf die Förderung verzichtet und die Bauleistungen ausschreibt. In beiden Fällen sollen 3.348.995 € aus dem Sondervermögen für die Sanierung eingesetzt werden.
Noch offen
- Die Vorlage lässt offen, welche Alternative der Rat gewählt hat.
- Ob der Bund das Projekt für die Förderung auswählt, war bei Erstellung der Vorlage nicht absehbar.
- Die Gesamtkosten der Sanierung nennt die Vorlage nicht.
Aus dem Dokument
„müssten die Ausschreibungspakete zeitnah, spätestens jedoch im Juli 2026, veröffentlicht werden, um den angestrebten Eröffnungstermin zum 01.05.2028 einhalten zu können“
„Die Veröffentlichung der Ausschreibungen gilt im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ bereits als Maßnahmenbeginn und wäre damit förderschädlich.“
Einreichung einer Projektskizze im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) – Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder“
Beschlussvorlage 170/2026 · Stadtrat · Sitzung am 08.06.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.