Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau Feuerwehrhaus Bitburg
- Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Bitburg. Die Planungs- und Baukosten enthalten Grunderwerb und Niederlegung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Investitionsplanung 2027 bis 2030 im Ausschuss und im Hauptausschuss (erledigt)21.10.2026
- Mittel für Planung und Bau laut Investitionsplanungals Nächstes2027 bis 2030
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Neubau des Feuerwehrhauses steht als Projekt in der Investitionsplanung der Stadt Bitburg für 2027 bis 2030. Die Vorlage nennt mehrere Beschlüsse des Stadtrats zum Projekt, den letzten vom 25.09.2025. Die Kosten umfassen auch Grunderwerb und Niederlegung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz sollten den Projekten und sonstigen Investitionen für 2027 bis 2030 zustimmen und sie in den Produkthaushalt 2027 aufnehmen.
Noch offen
- Das Ergebnis der Sitzung vom 21.10.2026 ist noch nicht veröffentlicht.
- Ein Bewilligungsbescheid für die Zuweisung vom Land liegt noch nicht vor.
- Die Vorlage nennt keinen Zeitpunkt für die Vergabe von Planung und Bau.
Ort der Leistung
Bitburg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bitburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planungs- und Baukosten gesamtinklusive Grunderwerb und Niederlegung | 20.690.000 € |
|---|
- Förderung
- Zuweisung vom Land ab 2030 mit 3,728 Mio. € erwartet
- Finanzierung
- Laut Investitionsplanung sind 2027 2,0 Mio. € angesetzt, 2028 7,0 Mio. €, 2029 5,9 Mio. € und 2030 1,233 Mio. €. Vom Land wird ab 2030 eine Zuweisung von 3,728 Mio. € erwartet. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.