Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Panels
- Für die Grundschule Süd sollen 2027 sechs weitere Panels angeschafft werden.
- Präsentationseinheiten
- Für die Grundschule Nord sollen 2027 zwei weitere Präsentationseinheiten angeschafft werden.
- Tablets
- 2027 werden an den Grundschulen Süd und Nord jeweils 35 Tablets erneuert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlage stand im Schulträgerausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)21.09.2026
- Der Stadtrat soll die Haushaltsansätze 2027 beschließenals Nächstes29.10.2026
- Anschaffung der Panels und Präsentationseinheiten, Erneuerung der Tablets2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Schulträger muss nach dem Schulgesetz den Sachbedarf der Schulen bereitstellen und die Kosten tragen. Die Schulleitungen der Grundschulen Nord und Süd haben der Verwaltung ihren Bedarf an Haushaltsmitteln für 2027 schriftlich mitgeteilt.
Die Vorlage stand am 21.09.2026 im Schulträgerausschuss auf der Tagesordnung. Danach waren laut Beratungsfolge der Hauptausschuss am 21.10.2026 und der Stadtrat am 29.10.2026 vorgesehen. Der Stadtrat soll die Haushaltsansätze in den Produkthaushaltsplan 2027 aufnehmen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze in den Produkthaushaltsplan 2027 aufnehmen.
Noch offen
- Ein Vergabeverfahren und der Zeitpunkt der Bestellung stehen nicht in der Vorlage.
- Der Stadtrat soll erst am 29.10.2026 über die Haushaltsansätze entscheiden.
Ort der Leistung
Bitburg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bitburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Panels, 6 Stück für die Grundschule Südinvestiv | 27.000 € |
|---|---|
| Präsentationseinheiten, 2 Stück für die Grundschule Nordinvestiv | 10.000 € |
| Tablets, je 35 Stück für beide Grundschulenje Schule | 20.000 € |
- Finanzierung
- Die Beträge sind laut Vorlage zusätzlich im Haushalt 2027 zu veranschlagen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.