Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umbau des Gradierwerks
- Die Betonwanne wird mit einer neuen Holzwanne überbaut und der Betonsockel verkleidet. Der Besuchersteg wird umgebaut und verbreitert, genannt sind 2,16 Meter und 3,63 Meter für die Plattformen.
- Barrierefreie Erschließung und Aufenthalt
- Vorgesehen sind beidseitige Rampen sowie Aufenthaltsinseln und Ruhebänke in den wirksamen Verdunstungsbereichen.
- Inhalationsangebote
- Ein Solezerstäuber soll das Inhalationserlebnis intensivieren. Geplant ist außerdem eine Aerosol-Aktivroute mit angeleiteten Atem- und Bewegungsübungen.
- Information und Leitsystem
- Vorgesehen sind Informationsangebote mit Texten, Grafiken und QR-Codes sowie ein taktiles Leitsystem und Hinweisschilder mit Brailleschrift.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtrat beschließt den Umbau des Gradierwerks 3 ohne Verkürzung, 24 Ja, 10 Nein, 5 Enthaltungen (erledigt)26.03.2026
- Aufsichtsrat der GuT stimmt der Antragstellung im Förderprogramm zu (erledigt)19.08.2026
- Finanzausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu (erledigt)01.10.2026
- Stadtrat entscheidet über die Verpflichtungserklärung gegenüber dem Fördermittelgeberals Nächstes29.10.2026
- Gremienentscheidung über eine städtische Ausfallbürgschaftdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadtrat beschloss am 26.03.2026 den Umbau von Gradierwerk 3 mit Holzwanne, barrierefreiem Zugang und ausgebauten Galerien. Der Aufsichtsrat der GuT stimmte am 19.08.2026 der Antragstellung im Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur zu.
Für den Förderantrag soll die Stadt gegenüber dem Fördermittelgeber erklären, dass sie im Fall der Beendigung der GuT für Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und mögliche Rückforderungen eintritt. Der Finanzausschuss stimmte der Vorlage am 01.10.2026 einstimmig zu, der Stadtrat soll am 29.10.2026 entscheiden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll erklären, dass die Stadt Bad Kreuznach im Fall der Beendigung der GuT für Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und mögliche Rückforderungsansprüche eintritt.
Noch offen
- Der Stadtrat soll über die Erklärung gegenüber dem Fördermittelgeber entscheiden.
- Über eine städtische Ausfallbürgschaft ist später noch durch die Gremien zu entscheiden.
- Bei einer Förderung unter 80 % müssen städtische Gremien und der Aufsichtsrat der GuT vor Maßnahmenbeginn erneut beraten.
- Wann und wie die Bauleistungen vergeben werden, nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bad Kreuznach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umbau Gradierwerk 3, Kostenschätzung der GuTnetto | 3.870.000 € |
|---|
- Förderung
- Förderquote von 80 % angenommen, rund 800.000 € Eigenanteil der GuT, finanziert über einen Investitionskredit. Unverbindliche Erklärung der Sparkasse Rhein-Nahe zur Finanzierungsbereitschaft liegt vor.
- Finanzierung
- Bei angenommener Förderquote von 80 % soll die GuT rund 800.000 € Eigenanteil tragen, der rechnerische Betrag von 774.000 € wurde aufgerundet. Der Eigenanteil soll über einen Investitionskredit bei einer Bank finanziert werden. Eine unverbindliche Erklärung der Sparkasse Rhein-Nahe zur Finanzierungsbereitschaft liegt vor.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.