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Umbau Gradierwerk 3 in Bad Kreuznach

Das Gradierwerk 3 soll eine neue Holzwanne, einen verbreiterten Besuchersteg und barrierefreie Rampen sowie Aufenthalts-, Inhalations- und Informationsangebote erhalten. Der Stadtrat hatte den Umbau bereits beschlossen, am 29.10.2026 soll er über die Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber dem Fördermittelgeber entscheiden.

Kostenschätzung

3,87 Mio. €

Nächster Schritt

Stadtrat entscheidet am 29.10.2026 über die Verpflichtungserklärung gegenüber dem Fördermittelgeber, später steht

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Umbau des Gradierwerks
Die Betonwanne wird mit einer neuen Holzwanne überbaut und der Betonsockel verkleidet. Der Besuchersteg wird umgebaut und verbreitert, genannt sind 2,16 Meter und 3,63 Meter für die Plattformen.
Barrierefreie Erschließung und Aufenthalt
Vorgesehen sind beidseitige Rampen sowie Aufenthaltsinseln und Ruhebänke in den wirksamen Verdunstungsbereichen.
Inhalationsangebote
Ein Solezerstäuber soll das Inhalationserlebnis intensivieren. Geplant ist außerdem eine Aerosol-Aktivroute mit angeleiteten Atem- und Bewegungsübungen.
Information und Leitsystem
Vorgesehen sind Informationsangebote mit Texten, Grafiken und QR-Codes sowie ein taktiles Leitsystem und Hinweisschilder mit Brailleschrift.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtrat beschließt den Umbau des Gradierwerks 3 ohne Verkürzung, 24 Ja, 10 Nein, 5 Enthaltungen (erledigt)26.03.2026
  2. Aufsichtsrat der GuT stimmt der Antragstellung im Förderprogramm zu (erledigt)19.08.2026
  3. Finanzausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu (erledigt)01.10.2026
  4. Stadtrat entscheidet über die Verpflichtungserklärung gegenüber dem Fördermittelgeberals Nächstes29.10.2026
  5. Gremienentscheidung über eine städtische Ausfallbürgschaftdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Stadtrat beschloss am 26.03.2026 den Umbau von Gradierwerk 3 mit Holzwanne, barrierefreiem Zugang und ausgebauten Galerien. Der Aufsichtsrat der GuT stimmte am 19.08.2026 der Antragstellung im Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur zu.

Für den Förderantrag soll die Stadt gegenüber dem Fördermittelgeber erklären, dass sie im Fall der Beendigung der GuT für Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und mögliche Rückforderungen eintritt. Der Finanzausschuss stimmte der Vorlage am 01.10.2026 einstimmig zu, der Stadtrat soll am 29.10.2026 entscheiden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll erklären, dass die Stadt Bad Kreuznach im Fall der Beendigung der GuT für Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und mögliche Rückforderungsansprüche eintritt.

Noch offen

  • Der Stadtrat soll über die Erklärung gegenüber dem Fördermittelgeber entscheiden.
  • Über eine städtische Ausfallbürgschaft ist später noch durch die Gremien zu entscheiden.
  • Bei einer Förderung unter 80 % müssen städtische Gremien und der Aufsichtsrat der GuT vor Maßnahmenbeginn erneut beraten.
  • Wann und wie die Bauleistungen vergeben werden, nennt die Vorlage nicht.

Ort der Leistung

Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Bad Kreuznach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Umbau Gradierwerk 3, Kostenschätzung der GuTnetto3.870.000 €
Förderung
Förderquote von 80 % angenommen, rund 800.000 € Eigenanteil der GuT, finanziert über einen Investitionskredit. Unverbindliche Erklärung der Sparkasse Rhein-Nahe zur Finanzierungsbereitschaft liegt vor.
Finanzierung
Bei angenommener Förderquote von 80 % soll die GuT rund 800.000 € Eigenanteil tragen, der rechnerische Betrag von 774.000 € wurde aufgerundet. Der Eigenanteil soll über einen Investitionskredit bei einer Bank finanziert werden. Eine unverbindliche Erklärung der Sparkasse Rhein-Nahe zur Finanzierungsbereitschaft liegt vor.

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