Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Forstpflanzen
- Ca. 10.000 Pflanzen verschiedener Baumarten pro Jahr für den Gemeindewald. Der Ortsbürgermeister soll künftig auch Aufträge für Pflanzdienstleistungen und Verbissschutzmaterial aus dem Haushaltsplan Forst vergeben dürfen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ermächtigung des Ortsbürgermeisters stand auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats (erledigt)21.10.2026
- Kosten von ca. 20.000 € fallen in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 anals Nächstes2026 bis 2027
Vergabeverfahren
Einzelaufträge bis 25.000 € netto, vergeben vom Ortsbürgermeister. Die Lieferanten werden oft nach Besichtigung in der Baumschule ausgewählt und dann zeitnah vertraglich gebunden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Jährlich werden ca. 10.000 Pflanzen verschiedener Baumarten im Gemeindewald gepflanzt. Die Auswahl der Lieferanten richtet sich vor allem nach der Qualität der Pflanzen.
Gutes Pflanzgut zeigt laut Vorlage deutlich höhere Anwuchsraten. Die Auswahl der Lieferanten erfolgt oftmals nach Besichtigung in der Baumschule und sollte dann zeitnah vertraglich fixiert werden, damit die Pflanzen reserviert bleiben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsbürgermeister soll Einzelaufträge für Forstpflanzen bis 25.000 € netto vergeben dürfen. Künftig soll er auch Aufträge für Pflanzdienstleistungen und Verbissschutzmaterial aus dem Haushaltsplan Forst vergeben dürfen.
Noch offen
- Baumarten, Anzahl und Bedarf werden jährlich im Forstausschuss festgelegt.
Ort der Leistung
Enkenbach-Alsenborn, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Enkenbach-Alsenborn, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ankauf von ca. 10.000 Forstpflanzenca., Kosten teilen sich auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 | 20.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Kosten teilen sich auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 auf. Künftige Ausgaben werden im Haushaltsplan dargestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.