Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Trinkbrunnen
- Im öffentlichen Raum werden weitere Trinkwasserbrunnen aufgestellt. Angenommen werden 26.000 bis 27.000 Euro netto je Brunnen für reine Trinkbrunnen einschließlich Anschlussleitung. Bei Auswahl und Beschaffung soll auf Energieverbrauch, Langlebigkeit und Robustheit geachtet werden. Die Brunnen sollen barrierefrei ausgeführt werden.
- Standorte
- Stufe 2 mit Priorität 1 sind Bahnhof und Geysir-Zentrum. Stufe 3 mit Priorität 2 sind Marktplatz, ein Seniorenzentrum am Stadtgraben, Stadion und Friedhof. Der Brunnen am Schulzentrum entsteht im Straßenbauprojekt Breite Straße. Für den Stadtteil Kell wurde ein Brunnen am Brandweiher beantragt.
- Vertiefte Standortprüfung
- Für die noch nicht abschließend bewerteten Standorte sollen technische Machbarkeit, Anschlusskosten und Betriebsträgerschaft geprüft werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften berät vorab, laut Vorlage mit einer Erweiterung der Priorität 3 auf die Stadtteile (erledigt)18.08.2026
- Das Standortkonzept stand auf der Tagesordnung des Stadtrats (erledigt)03.09.2026
- Vertiefte Prüfung der noch nicht abschließend bewerteten Standorteals Nächstesdanach
- Anmeldung der investiven Mittel und der Folgekosten in der Haushaltsplanung2027
- Stufenweise Umsetzung, zuerst Bahnhof und Geysir-Zentrumdanach
Vergabeverfahren
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich eines positiven Prüfergebnisses, der Prioritätenstufe, der Festlegung der Betriebsträgerschaft (Stadt oder Wasserversorger) und der Bereitstellung der Haushaltsmittel. Eine Vergabeart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Andernach will mehr öffentliche Trinkbrunnen schaffen. Die Erfahrungen des vergangenen Sommers haben nach Aussage von Ratsmitgliedern den Bedarf gezeigt. Kostenloses Trinkwasser im öffentlichen Raum gilt dort als Teil der Daseinsvorsorge.
Anlass waren Anträge und Eingaben mehrerer Fraktionen von August 2024 bis Juli 2025. Seit dem 12.01.2023 gehört die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten nach § 50 WHG zur öffentlichen Wasserversorgung, soweit technisch durchführbar und verhältnismäßig. Neun Standorte wurden nach Frequentierung, Hitzebelastung, Schutz gefährdeter Gruppen und technischer Machbarkeit bewertet.
Zwei Brunnen sind umgesetzt oder in Umsetzung, am Rathaus und am Breslauer Platz. Die Stadtteile Eich, Kell, Miesenheim und Namedy haben keine Trinkbrunnen und sind zunächst nachrangig eingestuft.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat sollte das Konzept einschließlich der Erweiterung der Priorität 3 auf die Stadtteile als Grundlage für die Standortprüfung und den stufenweisen Ausbau beschließen. Die Verwaltung sollte die offenen Standorte vertieft prüfen und die Mittel ab 2027 anmelden.
Noch offen
- Technische Machbarkeit, Anschlusskosten und Betriebsträgerschaft sind für einen Teil der Standorte noch zu klären.
- Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung und der Haushaltslage.
- Die Stadtteile sind zunächst nachrangig eingestuft.
Ort der Leistung
Andernach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Andernach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Sechs noch zu errichtende Brunnen gesamtnetto, Schätzung 156.000 bis 162.000 €, brutto rund 186.000 bis 193.000 € | 162.000 € |
|---|---|
| Stufe 2: Bahnhof und Geysir-Zentrumnetto, Schätzung 52.000 bis 54.000 € | 54.000 € |
| Stufe 3: vier weitere Standortenetto, Schätzung 104.000 bis 108.000 € | 108.000 € |
| Betrieb je Brunnen und Jahrbis zu 7.000 € netto, laufend | 7.000 € |
- Finanzierung
- Die investiven Mittel und die Folgekosten für Betrieb, Wartung und Trinkwasserhygiene sollen ab der Haushaltsplanung 2027 angemeldet werden. Die Umsetzung erfolgt nach Haushaltslage. Fördermöglichkeiten für die Herstellung prüft das Fördermittelmanagement vor der Umsetzung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.