Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Sitzbänke und Abfallbehälter
- Vorgesehen sind Sitzbänke aus Corteenstahl mit Holzauflage sowie Abfallbehälter.
- Fahrradanlehnbügel
- Fahrradanlehnbügel sind vorgesehen. Sie sind nicht förderfähig, da das Förderprogramm den Fußverkehr fördert.
- Wasserspiel und Trinkbrunnen
- Vorgesehen sind ein Wasserspiel sowie ein Trinkbrunnen im selben Modell wie die bereits eingeplanten in den Stadtteilen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Beratung im Bauausschuss, Kenntnisnahme der Informationsvorlage (erledigt)19.10.2026
- Einleitung des Vergabeverfahrens für die Stadtmöblierung als Tagesordnungspunkt 6.1 (erledigt)19.10.2026
- Einleitung des Vergabeverfahrens öffentlich beschließenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Vergabeverfahren, die Art nennt das Dokument nicht. Fahrradanlehnbügel sind nicht förderfähig.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Beim Umbau der Hauptstraße soll auch die Stadtmöblierung angepasst werden. Vorgesehen sind Sitzbänke aus Corteenstahl mit Holzauflage, Abfallbehälter, Fahrradanlehnbügel, ein Wasserspiel und ein Trinkbrunnen.
Die Maßnahme gehört zu einem Projekt als Klimaanpassungsmaßnahme. Die Fahrradanlehnbügel sind nicht förderfähig, weil das Förderprogramm den Fußverkehr unterstützt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Einleitung des Vergabeverfahrens soll öffentlich beschlossen werden können.
Noch offen
- Ob der Bauausschuss am 19.10.2026 die Einleitung des Vergabeverfahrens beschlossen hat, geht aus den Dokumenten nicht hervor.
- Die Ausschreibung und Vergabe stehen aus.
Ort der Leistung
Bendorf, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bendorf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
| Stadtmöblierungca. | 140.000 € |
|---|
- Förderung
- Ca. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, ca. 100.000 €, Mittel sind im Haushaltsplan vorhanden.
- Finanzierung
- Ca. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, ca. 100.000 €, werden durch die Förderinitiative Fußverkehr gefördert. Mittel sind im Haushaltsplan vorhanden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.