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BeschlossenStadt Frankenthal (Pfalz) · Planung & Beratung · Sitzung am

Beratung zur Konzessionsvergabe in Frankenthal (Pfalz)

Die Konzessionsverträge für Strom und Gas laufen nach derzeitigem Kenntnisstand zum 31.12.2029 aus. Für die Neuvergabe will die Stadt externe rechtliche und fachliche Beratung einholen. Die Verwaltung schlägt eine europaweite Ausschreibung vor, die Kosten lassen sich noch nicht beziffern.

Nächster Schritt

Unverbindliche Markterkundung, danach Prüfung des Vergabeverfahrens für die Beratung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Drucksache

Rechtliche und fachliche Beratung
Prüfung der Vertrags- und Fristenlage, Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG, Prüfung der Netzdatenbereitstellung nach § 46a EnWG, Strukturierung des Verfahrens sowie Erstellung oder Prüfung der Verfahrensunterlagen.
Begleitung der Vergabe
Neutralitäts- bzw. Trennungskonzept, Vorbereitung der Gremienentscheidung, Begleitung der Angebotswertung und Unterstützung bei etwaigen Rügen. Auswahlkriterien und Bewertungsmatrix je nach Verfahrensverlauf.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Drucksache

  1. Der Einleitungsbeschluss für die externe Beratung stand im Stadtrat auf der Tagesordnung (erledigt)09.09.2026
  2. Unverbindliche Markterkundungals Nächstesdanach
  3. Spätester Termin für die Bekanntmachung der Neuvergabe von Strom und Gas31.12.2027
  4. Die bestehenden Konzessionsverträge für Strom und Gas laufen aus31.12.2029
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vorgesehen ist eine (europaweite) Ausschreibung der Beratungsleistungen. Vorher klärt eine unverbindliche Markterkundung den voraussichtlichen Auftragswert und das Beauftragungsmodell. Danach ist zu prüfen, welches Vergabeverfahren gilt. Eine stufenweise Beauftragung hält die Vorlage für zweckmäßig.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt Frankenthal (Pfalz) bereitet die Neuvergabe der Wegenutzungs- bzw. Konzessionsverträge für Strom und Gas vor. Die bestehenden Konzessionsverträge laufen nach derzeitigem Kenntnisstand zum 31.12.2029 aus.

Nach § 46 EnWG muss die Stadt das Auslaufen rechtzeitig bekannt machen und ein transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe durchführen. Die Bekanntmachung muss nach derzeitigem Kenntnisstand spätestens bis zum 31.12.2027 erfolgen. Wegen des hohen Vorbereitungsaufwands soll die Vorbereitung kurzfristig beginnen.

Die bisherige Konzessionsnehmerin wird mittelbar mehrheitlich von der Kommune beherrscht und kann sich als Bewerberin am Verfahren beteiligen. Ein Neutralitäts- bzw. Trennungskonzept soll Interessenkonflikte und den Anschein einer Vorfestlegung vermeiden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung schlägt vor, die europaweite Ausschreibung der externen Unterstützung bei der Vorbereitung der Konzessionsverträge einzuleiten.

Noch offen

  • Nach der Markterkundung ist zu prüfen, ob und in welcher Form ein Einleitungsbeschluss für die Beratung nötig ist.
  • Auftragswert und Beauftragungsmodell stehen noch nicht fest.

Ort der Leistung

Frankenthal (Pfalz), Rheinland-Pfalz

Markiert ist Frankenthal (Pfalz), nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Drucksache

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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