Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Lieferung von WLAN-Access-Points
- Ersatz der vorhandenen Geräte an 19 Schulen. Gegenstand der Vergabe ist ausschließlich die Lieferung der Hardware. Bei der Auswahl sind Kompatibilität, einheitliche Administration sowie ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb zu berücksichtigen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Sicherheit beschließt einstimmig, die Vergabe einzuleiten (erledigt)01.09.2026
- Vergabe der Hardware nach UVgOals Nächstesdanach
- Die letzte Zweckbindungsfrist der alten Geräte endet, der Austausch ist auf die Fristen abgestimmtMärz 2027
Vergabeverfahren
Vergabe im nationalen Unterschwellenbereich nach der UVgO und den ergänzenden Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die WLAN-Infrastruktur an den Schulen wurde mit dem DigitalPakt 1.0 aufgebaut und erweitert. Die eingesetzten Access-Points entsprechen zunehmend nicht mehr den aktuellen technischen und betrieblichen Anforderungen.
Für den Betrieb der vorhandenen Geräte fallen derzeit jährliche Lizenzkosten von rund 45.500,00 € an. Die neue Lösung soll ohne verpflichtende laufende Lizenzkosten pro Access-Point betrieben werden können.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss hat beschlossen, die Vergabe zur Beschaffung der WLAN-Access-Points für die 19 Schulen einzuleiten. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Mengen und Zeitpunkt der Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Frankenthal (Pfalz), Rheinland-Pfalz
Markiert ist Frankenthal (Pfalz), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtauftragswert der Lieferung der Hardwarenetto, geschätzt | 98.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Laut Vorlage entstehen zusätzliche Kosten von voraussichtlich 120.000 € brutto. Nach der vollständigen Umstellung entfallen die jährlichen Lizenzkosten von rund 45.500 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.