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Gewerbeflächenentwicklung Neustadt-Ost in Neustadt

Die Stadt entwickelt im Turboflächenprojekt die Flächen G2, G3, G4 und Lange Strahläcker Süd sowie angrenzende Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen. Bis Ende 2028 sollen ein rechtskräftiger Bebauungsplan und ein kommunaler Beschluss zum Trägermodell vorliegen.

Ausschreibung

Bebauungsplanungsleistungen nach Vorliegen des Förderbescheids, artenschutzrechtliche Prüfung vorab

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung
Vorgesehen sind Grundleistungen, besondere Leistungen und Verfahrensleistungen.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Die Prüfung soll wegen saisonaler Erfassungszeiträume zeitkritisch vorab durch die Stadt vergeben werden, ohne Förderung.
Flächenmanagement und Aktivierung
Vorgesehen sind operatives Flächenmanagement und Aktivierung, Trägerorganisation sowie strategische Investorenansprache.
Projektsteuerung
Vorgesehen sind Prozess- und Schnittstellenmanagement sowie integrierte Standortsteuerung.
Weitere Anentwicklungsleistungen
Vorgesehen sind außerdem Städtebau, Verkehr und Erschließung, Umwelt und Entwässerung sowie eine Machbarkeitsstudie.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanung vorgesehenals NächstesHerbst 2026
  2. Spätester Termin für den Fördermittelantrag31.03.2027
  3. Förderbescheid erwartet, sofern der Antrag Erfolg hat2. Quartal 2027
  4. Bebauungsplan und belastbares Trägermodell sollen vorliegen31.12.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Bebauungsplanungsleistungen sollen nach Vorliegen des Förderbescheids vergeben werden. Die artenschutzrechtliche Prüfung soll vorab durch die Stadt ohne Förderung vergeben werden. Eine Verfahrensart ist nicht genannt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Land Rheinland-Pfalz führt das Turboflächenprojekt zur Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen durch. Die Flächenkulisse umfasst die gewerblichen Bauflächen G2, G3 und G4, Lange Strahläcker Süd sowie eine Wohnbaufläche und eine geplante Gemeinbedarfsfläche für eine Grundschule an der Speyerdorfer Straße.

Ziel ist eine langfristig tragfähige, flexibel nutzbare Gewerbestruktur für lokalen und überörtlichen Bedarf. Bis Ende 2028 sollen ein rechtskräftiger Bebauungsplan und ein kommunaler Beschluss über ein belastbares Trägermodell vorliegen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadt nimmt am Turboflächenprojekt mit der Fläche Neustadt-Ost teil. Die Kernpunkte des Projektentwicklungsplans bilden die Grundlage für Planung und Förderantrag, bis Ende 2028 sollen Bebauungsplan und belastbares Trägermodell vorliegen. Ergebnis: Beschlossen.

Noch offen

  • Förderung bleibt Prüfung, Antragstellung, Mittelverfügbarkeit und Bewilligung vorbehalten.
  • Bis Ende 2028 ist ein lokaler Konsens zur Flächenaktivierungs- und Umsetzungsstrategie herbeizuführen und in den kommunalen Gremien zu diskutieren und zu beschließen.

Ort der Leistung

Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Neustadt an der Weinstraße, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Maximaler Kostenrahmen Anentwicklungbrutto, Obergrenze753.270 €
Gesamtkosten Anentwicklungnetto633.000 €
Bebauungsplanung247.000 €
Operatives Flächenmanagement, Aktivierung, Trägerorganisation und Investorenansprache60.000 €
Projektsteuerung und integrierte Standortsteuerung78.000 €
Förderung
Förderung vorbehaltlich Prüfung, Antragstellung, Mittelverfügbarkeit und Bewilligung, kein Förderbescheid und kein Förderanspruch belegt
Finanzierung
Der maximale Kostenrahmen dient der Haushaltsplanung und Fördervorbereitung. Die tatsächliche Förderung bleibt Prüfung, Antragstellung, Mittelverfügbarkeit und Bewilligung vorbehalten, ein Förderbescheid begründet sich daraus nicht.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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