Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanung
- Vorgesehen sind Grundleistungen, besondere Leistungen und Verfahrensleistungen.
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Die Prüfung soll wegen saisonaler Erfassungszeiträume zeitkritisch vorab durch die Stadt vergeben werden, ohne Förderung.
- Flächenmanagement und Aktivierung
- Vorgesehen sind operatives Flächenmanagement und Aktivierung, Trägerorganisation sowie strategische Investorenansprache.
- Projektsteuerung
- Vorgesehen sind Prozess- und Schnittstellenmanagement sowie integrierte Standortsteuerung.
- Weitere Anentwicklungsleistungen
- Vorgesehen sind außerdem Städtebau, Verkehr und Erschließung, Umwelt und Entwässerung sowie eine Machbarkeitsstudie.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanung vorgesehenals NächstesHerbst 2026
- Spätester Termin für den Fördermittelantrag31.03.2027
- Förderbescheid erwartet, sofern der Antrag Erfolg hat2. Quartal 2027
- Bebauungsplan und belastbares Trägermodell sollen vorliegen31.12.2028
Vergabeverfahren
Die Bebauungsplanungsleistungen sollen nach Vorliegen des Förderbescheids vergeben werden. Die artenschutzrechtliche Prüfung soll vorab durch die Stadt ohne Förderung vergeben werden. Eine Verfahrensart ist nicht genannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Land Rheinland-Pfalz führt das Turboflächenprojekt zur Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen durch. Die Flächenkulisse umfasst die gewerblichen Bauflächen G2, G3 und G4, Lange Strahläcker Süd sowie eine Wohnbaufläche und eine geplante Gemeinbedarfsfläche für eine Grundschule an der Speyerdorfer Straße.
Ziel ist eine langfristig tragfähige, flexibel nutzbare Gewerbestruktur für lokalen und überörtlichen Bedarf. Bis Ende 2028 sollen ein rechtskräftiger Bebauungsplan und ein kommunaler Beschluss über ein belastbares Trägermodell vorliegen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadt nimmt am Turboflächenprojekt mit der Fläche Neustadt-Ost teil. Die Kernpunkte des Projektentwicklungsplans bilden die Grundlage für Planung und Förderantrag, bis Ende 2028 sollen Bebauungsplan und belastbares Trägermodell vorliegen. Ergebnis: Beschlossen.
Noch offen
- Förderung bleibt Prüfung, Antragstellung, Mittelverfügbarkeit und Bewilligung vorbehalten.
- Bis Ende 2028 ist ein lokaler Konsens zur Flächenaktivierungs- und Umsetzungsstrategie herbeizuführen und in den kommunalen Gremien zu diskutieren und zu beschließen.
Ort der Leistung
Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Neustadt an der Weinstraße, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Maximaler Kostenrahmen Anentwicklungbrutto, Obergrenze | 753.270 € |
|---|---|
| Gesamtkosten Anentwicklungnetto | 633.000 € |
| Bebauungsplanung | 247.000 € |
| Operatives Flächenmanagement, Aktivierung, Trägerorganisation und Investorenansprache | 60.000 € |
| Projektsteuerung und integrierte Standortsteuerung | 78.000 € |
- Förderung
- Förderung vorbehaltlich Prüfung, Antragstellung, Mittelverfügbarkeit und Bewilligung, kein Förderbescheid und kein Förderanspruch belegt
- Finanzierung
- Der maximale Kostenrahmen dient der Haushaltsplanung und Fördervorbereitung. Die tatsächliche Förderung bleibt Prüfung, Antragstellung, Mittelverfügbarkeit und Bewilligung vorbehalten, ein Förderbescheid begründet sich daraus nicht.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.