Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Parkplatz und Erschließung
- Der bestehende Parkplatz soll auf einer rund 0,33 ha großen Fläche am westlichen Ortsrand nördlich der K 10 erweitert werden. Die höher gelegene Erweiterungsfläche soll über eine Rampe im westlichen Bereich des bestehenden Parkplatzes erschlossen werden, der Geltungsbereich umfasst Flurstück 5949 vollständig.
- Stellplätze und Nebenanlagen
- Vorgesehen sind Pkw- und Fahrradparkplätze, Stromtankstellen sowie Wohnmobilstellplätze zum zeitlich begrenzten Übernachten in autarken Wohnmobilen. Zugehörige Zufahrten, Wege und Nebenanlagen sind zulässig, Nebengebäude dürfen höchstens 100 m² Grundfläche haben. Lkw-Parkplätze sind unzulässig.
- Serviceanlage
- Für Wohnmobile ist eine Serviceanlage mit Entsorgungsmöglichkeit für Schmutzwasser sowie Versorgung mit Trinkwasser und gegebenenfalls Strom vorgesehen.
- Grün und Ausgleich
- Mindestens 20 % der Plangebietsfläche sind als Verkehrsgrünfläche anzulegen, je fünf zusammenhängende Parkplätze ist mindestens ein einheimischer, großkroniger Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zum Ausgleich wird dem Plangebiet eine Fläche von 510 m² aus dem Ökokonto Schleitgraben zugeordnet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufforderung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme (erledigt)18.06.2026
- Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)22.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026
- Abwägung und Satzungsbeschluss vorgesehenals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Wegen zunehmender Probleme mit dem ruhenden Verkehr soll der bestehende Parkplatz am westlichen Ortsrand erweitert werden. Zusätzlich zum Pkw-Parken sind Wohnmobilstellplätze vorgesehen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde am 28.09.2026 zum Satzungsbeschluss erstellt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am 18.06.2026 beteiligt, die Öffentlichkeitsbeteiligung lief vom 22.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026. Abwägung und Satzungsbeschluss waren für den 03.11.2026 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, den Bebauungsplanentwurf um einen artenschutzrechtlichen Hinweis zur ökologischen Baubegleitung und zum Erfolgsmonitoring zu ergänzen und im Übrigen an der Planung festzuhalten, außerdem steht der Satzungsbeschluss zur Entscheidung.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss über die Abwägung und den Satzungsbeschluss entscheiden.
- Die überschlägige Kostenkalkulation zur Anlage des Parkplatzes sollte bis zur Sitzung am 03.11.2026 vorgelegt werden, ihr Ergebnis ist in den Steckbriefen nicht enthalten.
- Bei konkreten Planungen über 20 m Höhe wird empfohlen, diese mit dem Betreiber der Richtfunkstrecke abzuklären.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Bebauungsplan und Planung des Parkplatzes An der Port, Nachtragshaushalt 2026 | 30.000 € |
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- Finanzierung
- Haushaltsmittel 2026 und Nachtragshaushalt 2026 jeweils mit 30.000 EUR für Bebauungsplan und Planung des Parkplatzes.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.