Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Sanierung der Jugendherberge Gerolstein
- Für die Sanierungsmaßnahme der Jugendherberge Gerolstein wird ein Zuschuss in Kapitel III aufgenommen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Sitzung des Gremiums Haupt- und Finanzausschuss (erledigt)28.10.2026
- Änderungsantrag beim Land einreichenals Nächstes31.12.2026
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll die Änderungen in einem Änderungsantrag zusammenfassen und beim Land einreichen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die grundsätzliche Einordnung der Sanierungsmaßnahme wurde zwischen den beteiligten Ministerien geklärt. Sie entspricht dem Gesetzeszweck und ist dem Grunde nach über Kapitel III des R.Z.N. außerhalb der Positivliste zuwendungsfähig.
Die genehmigte und bewilligte Gesamtsumme der Verbandsgemeinde von 5.017.100 € bleibt durch die Mittelumschichtungen unverändert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, einen Zuschuss von 200.000 € für die Sanierung der Jugendherberge Gerolstein in Kapitel III aufzunehmen. Ergebnis: Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Empfehlung einstimmig; ein Beschluss des Verbandsgemeinderats ist nicht belegt..
Noch offen
- Der Verbandsgemeinderat muss noch über die Aufnahme des Zuschusses entscheiden.
- Der Änderungsantrag ist noch beim Land einzureichen.
Ort der Leistung
Gerolstein, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Gerolstein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Gesamtsumme des Förderprogramms für die Verbandsgemeindebleibt durch Mittelumschichtungen unverändert | 5.017.100 € |
|---|
- Förderung
- Zuschuss von 200.000 € aus Kapitel III des Förderprogramms Regional. Zukunft.Nachhaltig, Mittelumschichtung aus der Maßnahme zur Erweiterung des Kiss-&-Go-Bereichs an der Grundschule Gerolstein
- Finanzierung
- Der Zuschuss von 200.000 € wird aus der Maßnahme zur Erweiterung des Kiss-&-Go-Bereichs an der Grundschule Gerolstein entnommen. Die Gesamtsumme von 5.017.100 € bleibt unverändert.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.