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Sportgelände Mittelkandeler Krautgärten in Kandel

Die zweite Änderung des Bebauungsplans schafft im südlichen Bereich des Sportgeländes Mittelkandeler Krautgärten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei temporäre und zwei dauerhafte Beachhandballplätze mit Lagercontainer. Der Stadtrat soll über die eingegangenen Anregungen und den Satzungsbeschluss entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Beachhandballplätze und Lagercontainer
Im südlichen Teilbereich des Bebauungsplans sind zwei temporäre und zwei dauerhafte Beachhandballplätze sowie Container zur Lagerung von Pflege- und Gebrauchsutensilien vorgesehen. Betroffen sind die Flächen der bestehenden Skateranlage, des Pumptracks und des Sportplatzes, Bienwaldhalle und Parkplatz bleiben unberührt.
Sport- und Freizeitanlagen
Die zulässigen Freiluftsportflächen einschließlich zugehöriger Wegeflächen sind auf insgesamt maximal 9.000 m² begrenzt. Vollversiegelte Flächen dürfen höchstens 1.400 m² und teilversiegelte Flächen höchstens 2.500 m² umfassen.
Temporäre Anlagen
Temporäre Anlagen und Nutzflächen dürfen einschließlich Auf- und Abbau höchstens 30 Kalendertage je Kalenderjahr bestehen. Sie dürfen nicht dauerhaft befestigt sein oder in das Erdreich eingreifen und sind nach der Nutzung vollständig zurückzubauen.
Baumpflanzungen
Für zwei entfallende Bäume sind vier heimische Laubbäume innerhalb des Geltungsbereichs nachzupflanzen. Zusätzlich sind dort vier weitere heimische Laubbäume als Klimaanpassungsmaßnahme vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung (erledigt)18.09.2025
  2. Entwurf gebilligt und öffentliche Auslegung beschlossen (erledigt)28.05.2026
  3. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (erledigt)13.07.2026 bis 17.08.2026
  4. Stadtrat soll über Abwägung und Satzungsbeschluss entscheiden (erledigt)27.10.2026
  5. Entscheidung des Stadtrats über Abwägung und Satzungsbeschluss am 27.10.2026als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Abwägungstabelle und Beschlussvorschläge wurden vom Büro PLANkultur aus Herxheim erstellt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Stadtrat fasste am 18.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung. Am 28.05.2026 billigte er den Entwurf und beschloss dessen öffentliche Auslegung.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 13.07.2026 bis 17.08.2026 statt. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung schlägt vor, über die einzelnen Anregungen zu beschließen und die zweite Änderung des Bebauungsplans als Satzung zu beschließen.

Noch offen

  • Der Stadtrat soll über die einzelnen Anregungen und den Satzungsbeschluss entscheiden, ein Beschlussergebnis ist in den Dokumenten nicht belegt.

Ort der Leistung

Kandel, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Kandel, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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