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BeschlossenStadt Aschersleben · Planung & Beratung · Sitzung am

Änderung Flächennutzungsplan Gewerbegebiet Aschersleben

Der Flächennutzungsplan von Aschersleben soll für das Interkommunale Gewerbegebiet im Norden der Stadt geändert werden. Der Geltungsbereich umfasst rund 245 ha. Die Verwaltung soll Planungen und Gutachten ausschreiben. Der Stadtrat soll am 25.11.2026 über die Einleitung des Verfahrens entscheiden.

Ausschreibung

Nach der Sitzung des Stadtrats am 25.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planungsleistungen
Planungen für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Aschersleben und umfasst ca. 245 ha. Er deckt die Bauabschnitte I und II des Gewerbegebiets ab.
Gutachten
Gutachten für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Vorlage nennt die einzelnen Gutachten nicht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss, die Vorlage stand auf der Tagesordnung (erledigt)07.10.2026
  2. Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss, die Vorlage nennt diesen Termin zusätzlichals Nächstes04.11.2026
  3. Finanz- und Verwaltungsausschuss berät die Vorlage11.11.2026
  4. Stadtrat soll über die Einleitung des Verfahrens entscheiden25.11.2026
  5. Ausschreibung der Planungen und Gutachten, Beauftragung nach Prüfung und Auswertungdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Verwaltung soll die Planungen und Gutachten ausschreiben und nach Prüfung und Auswertung beauftragen. Verfahrensart und Lose nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Aschersleben hat seit dem 01.12.2007 einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Die Flächen für das Interkommunale Gewerbegebiet im Norden der Stadt werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Plan sind sie nicht als Gewerbeflächen ausgewiesen. Deshalb ist eine Änderung nötig.

Das Gebiet ist eine Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Nord-Ost an der Güstener Straße und gehört den Partnerstädten Arnstein, Falkenstein, Seeland und Aschersleben. Der Landesentwicklungsplan 2026 legt den Standort Aschersleben Nord an der BAB 36 und der B 180 als Vorrangstandort fest. Der Stadtrat hat am 17.06.2026 die Erarbeitung und Offenlegung des Vorentwurfs beschlossen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll die Änderung des Flächennutzungsplans für rund 245 ha einleiten. Die Verwaltung soll die Planungen und Gutachten ausschreiben und nach Prüfung und Auswertung beauftragen.

Noch offen

  • Der Stadtrat soll die Einleitung des Verfahrens erst am 25.11.2026 beschließen.
  • Kosten und Umfang der Gutachten nennt die Vorlage nicht.

Ort der Leistung

Aschersleben, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Aschersleben, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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