Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Grundlagenermittlung
- Recherche historischer bergbaulicher Unterlagen zum Borlach- und Witzlebenschacht sowie zur ehemaligen Verbindungsstrecke. Vorhandene Daten werden ausgewertet und digital aufbereitet.
- Vermessungsarbeiten
- Ergänzende Vermessung im Umfeld der Betriebsanlagen, als Grundlage für das Risswerk nach Markscheider-Bergverordnung für den Solebetrieb.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Vorratsbeschluss zur Vergabe stand im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)08.10.2026
- Auswertung der Angebote und Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieterals Nächstesdanach
- Erstellung des Sonderbetriebsplans auf Grundlage des Risswerkesdanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung nach den Vergaberichtlinien. Der Zuschlag soll an den wirtschaftlichsten Bieter gehen. Zwei weitere Vergleichsangebote werden derzeit eingeholt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Solestadt will den historischen Borlachschacht dauerhaft verwahren. Für die weitere Planung und den Sonderbetriebsplan braucht die Stadt ein aktuelles Risswerk nach Markscheider-Bergverordnung. Das vorhandene Risswerk von 1992 ist veraltet.
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen hat die Stadt aufgefordert, ein aktuelles Risswerk zu erstellen. Zuerst sind Recherchen zu historischen Unterlagen nötig, dann Auswertung, digitale Aufbereitung und ergänzende Vermessung. Ein Angebot über 19.779,12 € brutto liegt vor, zwei Vergleichsangebote werden eingeholt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte den Bürgermeister ermächtigen, den Auftrag nach dem Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, bis höchstens 20.000 € brutto.
Noch offen
- Der Zuschlag steht nach der Auswertung der Angebote noch aus.
- Die Vorlage nennt keinen Termin für den Sonderbetriebsplan.
Ort der Leistung
Bad Dürrenberg, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Bad Dürrenberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Grundlagenermittlung und Vermessung, Höchstsumme des Auftragsbrutto | 20.000 € |
|---|
- Förderung
- 90 % der förderfähigen Ausgaben nach InvKG und In-Kult
- Finanzierung
- Die Maßnahme wird nach InvKG des Bundes und der Richtlinie In-Kult mit 90 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.