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BeschlossenPlanungsverband „Biogasanlage Plätz“ · Bau & Handwerk, Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Biogasanlage Plätz in Goldbeck

Der Planungsverband bereitet einen gemeindeübergreifenden Bebauungsplan für die Biogasanlagen Plätz 1 und 2 vor. Vorgesehen sind ein Sondergebiet „Bioenergie“ und eine externe Ausgleichsmaßnahme, ein Satzungsbeschluss ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Satzungsbeschluss, die Vorhabenträgerin kann den Vertrag kündigen, wenn der Bebauungsplan nicht bis 31.12.2027 als

Ausführung

Die Ausgleichsmaßnahme ist spätestens innerhalb der ersten Vegetationsperiode nach Eröffnung der ersten baulichen Änderung abnahmefähig herzustellen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Bebauungsplan
Der Plan setzt ein sonstiges Sondergebiet „Bioenergie“ fest. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,7, die maximale Anlagenhöhe 20 m über dem Höhenbezugspunkt.
Externe Ausgleichsmaßnahme M3
Auf Flurstück 100, Flur 9, Gemarkung Dobberkau, soll eine derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche zu einer Blühwiese mit dem Zielbiotop „Mesophiles Grünland“ entwickelt werden. Für den Bebauungsplan sind 3.790 m² vorgesehen, laut Umweltbericht beträgt die Kompensationsleistung 41.690 Werteinheiten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Planungsstand der Planzeichnung (erledigt)Januar 2026
  2. Datum der Abwägungsunterlage (erledigt)12.01.2026
  3. Planungsstand des Umweltberichts (erledigt)August 2026
  4. Frist für den Satzungsbeschluss, andernfalls kann die Vorhabenträgerin den Vertrag kündigenals Nächstes31.12.2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Planungsverband bereitet einen gemeindeübergreifenden Bebauungsplan für das Sondergebiet „Bioenergie“ in Plätz vor.

Der Umweltbericht und die Abwägungsunterlage betreffen den Bebauungsplan für die Biogasanlagen Plätz 1 und 2. Die Abwägungsunterlage trägt das Datum 12.01.2026, der Umweltbericht den Planungsstand August 2026. Ein Satzungsbeschluss ist in den Unterlagen nicht belegt.

Der Planungsverband hat dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags zugestimmt, der Vertrag wird mit Unterzeichnung aller Parteien wirksam.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Planungsverband hat dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags zugestimmt. Ein Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist nicht belegt.

Noch offen

  • Der Vertrag wird erst mit Unterzeichnung aller Parteien wirksam.
  • Die Vorhabenträgerin kann kündigen, wenn der Bebauungsplan nicht bis 31.12.2027 als Satzung beschlossen ist oder aufgehoben wird beziehungsweise außer Kraft tritt.

Ort der Leistung

Goldbeck, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Goldbeck, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Finanzierung
Die Vorhabenträgerin trägt die Durchführung der externen Ausgleichsmaßnahmen auf eigene Kosten. Der Grundstückseigentümer stellt die erforderlichen Grundstücke bereit.

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