Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Energetische Sanierung der Badewassersteuerung inklusive Pumpentechnik
- Die Badewassersteuerung und Pumpentechnik werden energetisch saniert. Die Durchführung ist in der Askanischen Straße 50a in Dessau-Roßlau vorgesehen.
- Steuerschränke, Software, Pumpen
- Austausch der veralteten Steuerschränke, neue Steuerungssoftware, Umwälzpumpen mit Frequenzumformern und angepasste Mess-, Regel- und Überwachungstechnik. Die alten Pumpen passen nicht zur neuen Regelungstechnik und werden mit ersetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bewilligt den Zuschuss mit Bescheid (erledigt)17.08.2026
- Maßnahmebeschluss im Ausschuss für Finanzen, Digitalisierung und moderne Verwaltung ungeändert beschlossen (erledigt)15.10.2026
- Ausschuss für Kultur und Sport berät die Vorlageals Nächstes04.11.2026
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Stadtgrün und Mobilität berät die Vorlage05.11.2026
- Beginn der Umsetzung ab Ende des Quartals laut Vorlage3. Quartal 2027
- Ende des Bewilligungszeitraums laut Bescheid, eine Verlängerung bis 30.06.2028 ist laut Vorlage möglich30.11.2027
- Ende der Umsetzung laut Vorlage, bis Ende des Quartals2. Quartal 2028
Vergabeverfahren
Die Vorlage beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme unter Beachtung der Förderbedingungen und vergaberechtlichen Vorgaben umzusetzen. Eine Verfahrensart nennt sie nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Badewassersteuerung des Gesundheitsbades Dessau an der Askanischen Straße soll energetisch saniert werden, einschließlich der Pumpentechnik. Die Stadt hat dafür am 31.03.2026 einen Zuschuss aus dem EU-Programm EFRE über CLLD beantragt.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat den Zuschuss mit Bescheid vom 17.08.2026 bewilligt, bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe ist vorläufig, bis ein Schlussbescheid ergeht.
Eine Vorlage legt den Maßnahmebeschluss zur Entscheidung vor. Der Ausschuss für Finanzen, Digitalisierung und moderne Verwaltung beschloss sie am 15.10.2026 ungeändert. Danach beraten noch der Ausschuss für Kultur und Sport und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Stadtgrün und Mobilität.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadt soll die Umsetzung der energetischen Sanierung der Badewassersteuerung samt Pumpentechnik im Gesundheitsbad mit EU-Fördermitteln beschließen. Die Verwaltung soll die Maßnahme unter Beachtung der Förderbedingungen und vergaberechtlichen Vorgaben umsetzen. Ergebnis: Im Ausschuss für Finanzen, Digitalisierung und moderne Verwaltung am 15.10.2026 ungeändert beschlossen..
Noch offen
- Die Höhe des Zuschusses bleibt bis zum Schlussbescheid vorläufig.
- Ob und wann die Leistungen ausgeschrieben werden, nennen Bescheid und Vorlage nicht.
- Der Fördermittelgeber hat zusätzliche Fördermittel von bis zu 197.000 € netto angeboten. Ihre Nutzung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Kostenberechnung und des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs.
- Der Bewilligungszeitraum muss für eine Verlängerung bis zum 30.06.2028 angepasst beziehungsweise verlängert beantragt werden.
- Der konkrete Ausführungszeitraum kann sich im weiteren Planungs-, Vergabe- und Förderverfahren verändern.
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Dessau-Roßlau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtausgaben des Vorhabensnetto, laut Ausgaben- und Finanzierungsplan des Bescheids | 218.487 € |
|---|---|
| Geschätzte Gesamtkostennetto, 2027/2028 | 219.000 € |
| Technische Anlagennetto | 197.000 € |
| Objektplanungnetto | 22.000 € |
| Gesamtausgabenbrutto | 260.000 € |
| Förderfähige Ausgabennetto | 218.487 € |
| Umsatzsteuer | 41.513 € |
- Förderung
- EFRE über CLLD, bis zu 152.941 €
- Finanzierung
- Die Investitionsbank bewilligt aus EFRE-Mitteln einen Zuschuss von bis zu 152.941,18 € netto, entsprechend 182.000,00 € brutto gemäß LAG-Liste. Der Fördersatz beträgt 70 %. Die Eigenmittel der Stadt betragen 65.546,22 € und sind in der Haushaltsplanung 2027 und 2028 vorgesehen. Der Zuschuss wird 2026 mit 8.750,00 € und 2027 mit 144.191,18 € zur Verfügung gestellt. Weitere Fördermittel von bis zu 197.000,00 € netto können bei zusätzlichem förderfähigem Finanzierungsbedarf genutzt werden.
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