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E-Scooter-Abstellflächen in Merseburg

Die Stadt hat einen Entwurf für ein hybrides Abstellmodell erarbeitet, um Leih-E-Scooter geordnet im öffentlichen Raum abzustellen. Vorgesehen sind feste Abstellbereiche und zugelassenes freies Abstellen, die Umsetzung ist als Verkehrsversuch geplant.

Nächster Schritt

Beratung am 02.11.2026 im Ausschuss für Ordnung und Gefahrenabwehr und am 03.11.2026 im Ausschuss

Ausführung

Einjähriger Verkehrsversuch vom 1. Quartal 2027 bis zum 1. Quartal 2028

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Abstellstandorte
Zunächst sind 36 Standorte für insgesamt 252 E-Scooter vorgesehen. 27 Standorte liegen in der Innenstadt und bieten Kapazität für mindestens 188 Fahrzeuge, weitere Standorte sind für Merseburg-Nord, Meuschau sowie die Bereiche Süd, West, Beuna und Kötzschen vorgesehen.
Spätere Abstellstandorte
Vier weitere Standorte mit insgesamt 27 Scooter-Plätzen sind für eine spätere Umsetzung berücksichtigt. Sie liegen an der Geusaer Straße bei der Agentur für Arbeit sowie an den künftig geplanten Bahnhaltepunkten Beuna (Geiseltal), Kötzschen und Merseburg Süd.
Abstellbereiche auf dem Hochschulcampus
In Abstimmung mit der Hochschule Merseburg sind vier Abstellbereiche auf dem Hochschulcampus vorgesehen. Sie sollen möglichst zeitgleich mit den städtischen Standorten umgesetzt werden.
Markierung und Parktaschen
Vorgesehen sind weiße Bodenmarkierungen, ergänzende E-Scooter-Symbole und standortbezogen eingezeichnete Parktaschen.
Fahrverbotszone
Für die Gotthardstraße und den Fußgängerbereich auf dem Entenplan ist eine Fahrverbotszone für E-Scooter vorgesehen. Die technische Sperre soll per GPS-Geofencing erfolgen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Ausschuss für Ordnung und Gefahrenabwehrals Nächstes02.11.2026
  2. Beratung im Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Wirtschaft03.11.2026
  3. Einjähriger Verkehrsversuch1. Quartal 2027 bis zum 1. Quartal 2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Konzeptentwurf entstand als Folge eines Änderungsantrags zur Sondernutzungssatzung. Ungeordnet abgestellte E-Scooter können Gehwege und öffentliche Verkehrsflächen blockieren und die Verkehrssicherheit sowie Aufenthaltsqualität beeinträchtigen.

Das hybride Modell soll feste Abstellbereiche mit freiem Abstellen in zugelassenen Bereichen verbinden. Flächen können perspektivisch auch für Bike-Sharing genutzt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Nach dem Verkehrsversuch ist eine Evaluierung der Standorte hinsichtlich Nutzung und Eignung in enger Abstimmung mit dem Anbieter vorgesehen. Das überarbeitete Konzept soll anschließend dauerhaft installiert werden.

Ort der Leistung

Merseburg, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Merseburg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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