Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Reaktivierung des Standorts
- Die ehemalige landwirtschaftliche Lagerhalle soll entweder erneuert oder abgerissen werden. Zusätzlich sind Anlagen zur Speicherung und Abgabe von Energie im Zusammenhang mit der Biogasanlage vorgesehen.
- 12. Änderung des Flächennutzungsplans
- Der Entwurf sieht eine Sonderbaufläche Energie Siegersleben vor. Ob zusätzlich ein Bebauungsplan erforderlich ist oder der Flächennutzungsplan als Genehmigungsgrundlage ausreicht, entscheidet der Landkreis Börde.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)Juli 2026
- Entscheidung im Bauausschuss zur Stellungnahmeals Nächstes02.11.2026
Vergabeverfahren
Die bauplanungsrechtliche Sicherung soll über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Ob ein Bebauungsplan erforderlich ist, entscheidet der Landkreis Börde.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
In Siegersleben wird eine Biogasanlage betrieben. Am Ostrand des Ortsteils, östlich der B246a, steht eine ehemalige landwirtschaftliche Lagerhalle in ruinösem Zustand.
Der Standort soll reaktiviert werden, um bedarfsgerecht Energie bereitzustellen und einen städtebaulichen Missstand zu beseitigen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst 0,47 Hektar.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist festzustellen, dass für die Gemeinde Hohe Börde keine wahrzunehmenden Belange erkennbar sind.
Noch offen
- Ob ein Bebauungsplan erforderlich ist oder der Flächennutzungsplan als Grundlage für eine Genehmigung ausreicht, entscheidet der Landkreis Börde.
Ort der Leistung
Hohe Börde, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Hohe Börde, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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