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Zur EntscheidungGemeinde Hohe Börde · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Vorlage vom

Energie-Sonderbaufläche in Siegersleben Hohe Börde

Am Ostrand von Siegersleben östlich der B246a soll ein ruinöser Standort mit einer ehemaligen Lagerhalle reaktiviert werden. Vorgesehen sind die Erneuerung oder der Abriss der Halle sowie Anlagen zur Speicherung und Abgabe von Energie im Zusammenhang mit der Biogasanlage. Der Entwurf der 12.

Nächster Schritt

Entscheidung im Bauausschuss am 02.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Reaktivierung des Standorts
Die ehemalige landwirtschaftliche Lagerhalle soll entweder erneuert oder abgerissen werden. Zusätzlich sind Anlagen zur Speicherung und Abgabe von Energie im Zusammenhang mit der Biogasanlage vorgesehen.
12. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Entwurf sieht eine Sonderbaufläche Energie Siegersleben vor. Ob zusätzlich ein Bebauungsplan erforderlich ist oder der Flächennutzungsplan als Genehmigungsgrundlage ausreicht, entscheidet der Landkreis Börde.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)Juli 2026
  2. Entscheidung im Bauausschuss zur Stellungnahmeals Nächstes02.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die bauplanungsrechtliche Sicherung soll über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Ob ein Bebauungsplan erforderlich ist, entscheidet der Landkreis Börde.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

In Siegersleben wird eine Biogasanlage betrieben. Am Ostrand des Ortsteils, östlich der B246a, steht eine ehemalige landwirtschaftliche Lagerhalle in ruinösem Zustand.

Der Standort soll reaktiviert werden, um bedarfsgerecht Energie bereitzustellen und einen städtebaulichen Missstand zu beseitigen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst 0,47 Hektar.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist festzustellen, dass für die Gemeinde Hohe Börde keine wahrzunehmenden Belange erkennbar sind.

Noch offen

  • Ob ein Bebauungsplan erforderlich ist oder der Flächennutzungsplan als Grundlage für eine Genehmigung ausreicht, entscheidet der Landkreis Börde.

Ort der Leistung

Hohe Börde, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Hohe Börde, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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