Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Anfrage
- Ersatzneubau Schwimmhalle
- Geplant ist der Ersatzneubau der Schwimmhalle am Standort „Drei Schwäne“ in Merseburg.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Anfrage
- Bereitstellung von 7,25 Millionen Euro aus dem kommunalen Anteil am Bundes-Sondervermögen beschlossen (erledigt)18. Dezember 2025
- Machbarkeitsstudie vorgestellt (erledigt)März 2026
- Angestrebter Baubeginnals Nächstes2027
- Angestrebte InbetriebnahmeAnfang 2030
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Merseburg plant den Ersatzneubau ihrer Schwimmhalle am Standort „Drei Schwäne“. Eine Machbarkeitsstudie wurde im März 2026 vorgestellt.
Der Stadtrat beschloss am 18. Dezember 2025, 7,25 Millionen Euro aus dem kommunalen Anteil am Bundes-Sondervermögen bereitzustellen. Zudem wurde eine Bundesförderung von zwei Millionen Euro angekündigt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat beschloss am 18. Dezember 2025, 7,25 Millionen Euro aus dem kommunalen Anteil am Bundes-Sondervermögen bereitzustellen. Ergebnis: beschlossen.
Noch offen
- Die Möglichkeiten einer ergänzenden Landes- und EU-Förderung sind klärungsbedürftig.
- Der Status der angekündigten Bundesförderung und das Vorliegen eines Bescheids samt Auflagen sind offen.
- Offen sind Erkenntnisse zur vorgesehenen Geberkonferenz und zu möglichen Beiträgen weiterer Kommunen oder des Saalekreises.
- Die Realisierbarkeit des angestrebten Baubeginns 2027 und der Inbetriebnahme Anfang 2030 ist Gegenstand der Anfrage.
Ort der Leistung
Merseburg, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Merseburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Anfrage
| Gesamtkostenrund | 33.000.000 € |
|---|
- Förderung
- 7,25 Millionen Euro aus dem kommunalen Anteil am Bundes-Sondervermögen beschlossen, Bundesförderung von zwei Millionen Euro angekündigt
- Finanzierung
- 7,25 Millionen Euro aus dem kommunalen Anteil am Bundes-Sondervermögen beschlossen, Bundesförderung von zwei Millionen Euro angekündigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.