Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Energetische Sanierung Kulturfabrik
- Die Kulturfabrik wird über das ÖFFIZIENZ-Förderprogramm energetisch saniert. Die beantragte Förderung beträgt 809.906,74 €.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt (erledigt)09.06.2026
- Löschung des Sperrvermerks stand auf der Tagesordnung des Stadtrates (erledigt)24.09.2026
- Zuwendungsbescheid abwarten, dann Planung und Vorbereitung der Ausschreibungenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Haushaltsplan 2026 ist die Investition I602-133 mit einem Sperrvermerk versehen. Die Maßnahme wird danach nur durchgeführt, wenn eine Förderung von 90 % tatsächlich erreicht wird.
Der Förderantrag wurde am 09.06.2026 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt. Die Antragsbearbeitung ist weitestgehend abgeschlossen, die Bank hat einen zeitnahen Zuwendungsbescheid signalisiert. Erst nach dem Bescheid kann die Baumaßnahme umgesetzt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Stadtrat lag zur Entscheidung vor, den Sperrvermerk im Haushalt 2026 für die Investition I602-133 zu löschen.
Noch offen
- Der Zuwendungsbescheid lag bei der Vorlage noch nicht vor.
- Die Planung und die Ausschreibungen beginnen erst nach dem Bescheid und der Aufhebung des Sperrvermerks.
Ort der Leistung
Haldensleben, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Haldensleben, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Energetische Sanierung Kulturfabrik gesamtInvestitionsvolumen 899.896,38 € | 899.896 € |
|---|
- Förderung
- beantragt 809.906,74 € bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Finanzierung
- Beantragt sind 809.906,74 € Förderung bei der Investitionsbank, das Investitionsvolumen beträgt 899.896,38 €. Als finanzielle Auswirkung nennt die Vorlage 900.000 € für das Haushaltsjahr 2026.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.