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BeschlossenStadt Köthen (Anhalt) · Fahrzeuge & Kommunaltechnik, Reinigung & Facility · Sitzung am

Kehrmaschine für die Straßenreinigung in Köthen (Anhalt)

Die maschinelle Straßenreinigung soll in Köthen (Anhalt) künftig die Stadt selbst übernehmen. Dafür will sie eine Großkehrmaschine mit Elevatortechnik kaufen. Der Stadtrat hat dafür am 18.08.2026 eine Verpflichtungsermächtigung über 344.500 € beschlossen. Die Ausschreibung soll noch 2026 laufen.

Haushaltsansatz

344.500 €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

Noch 2026

Ausführung

Lieferzeit mindestens 6 Monate, üblich bei Großtechnik

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Großkehrmaschine mit Elevatortechnik
Kauf einer Großkehrmaschine mit Elevatortechnik für die Straßenreinigung. Für derartige Großtechnik sind Lieferzeiten von mindestens 6 Monaten üblich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtrat beschließt, die maschinelle Straßenreinigung selbst durchzuführen (erledigt)30.06.2026
  2. Stadtrat beschließt die Verpflichtungsermächtigung von 344.500 € für den Kauf im Jahr 2027, 20 Ja, 4 Nein (erledigt)18.08.2026
  3. Ausschreibung des Maschinenkaufsals Nächstes2026
  4. Vertrag mit der bisherigen Reinigungsfirma läuft aus31.03.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibungsverfahren zum Maschinenkauf, das noch im Haushaltsjahr 2026 durchgeführt werden soll. Über die Vergabe entscheiden laut Beschluss vom 30.06.2026 der Stadtrat oder der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Straßenreinigung führt bisher eine Fremdfirma aus. Der Vertrag läuft zum 31.03.2027 aus. Das Fachamt lehnt eine Verlängerung wegen der Unzuverlässigkeit in der Leistungserbringung ab.

Der Stadtrat hat am 30.06.2026 beschlossen, die maschinelle Straßenreinigung künftig selbst durchzuführen. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergab, dass der Kauf günstiger ist als Leasing. Leasing über mehr als drei Jahre braucht die Genehmigung der Kommunalaufsicht, deshalb schlägt die Verwaltung den Kauf vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat hat am 18.08.2026 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 344.500 € für den Kauf einer Kehrmaschine im Haushaltsjahr 2027 beschlossen. Die Deckung kommt aus einer bestehenden Verpflichtungsermächtigung für die Baumaßnahmen am Hubertusteich. Ergebnis: 20 Ja, 4 Nein, 0 Enthaltungen.

Noch offen

  • Ob die Ausschreibung schon läuft, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
  • Einen genauen Termin für die Ausschreibung nennen die Unterlagen nicht.

Ort der Leistung

Köthen (Anhalt), Sachsen-Anhalt

Markiert ist Köthen (Anhalt), nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Haushaltsansatz: 344.500 €, Haushaltsjahr 2027.

Finanzierung
Der Stadtrat hat am 18.08.2026 eine Verpflichtungsermächtigung über 344.500 € für den Kauf im Haushaltsjahr 2027 bereitgestellt, die Haushaltsmittel sind für 2027 einzuplanen. Gedeckt wird sie aus einer bestehenden Verpflichtungsermächtigung für die Baumaßnahmen am Hubertusteich im Haushalt 2026. Deren Ausschreibung kann deshalb auf 2027 verschoben werden.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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