Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Löschwasserzisterne
- Geplant ist eine Löschwasserzisterne nach DIN 14230 im Ortsteil Wasserleben. Sie soll als zusätzliche, dauerhaft verfügbare und vom öffentlichen Trinkwassernetz unabhängige Löschwasserreserve dienen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Gemeinderatals Nächstes05.11.2026
- Finanzierung der Projekte über das Infrastruktursondervermögen2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Nordharz vom 10.02.2021 sowie die gemeindliche Löschwasserbedarfsplanung sehen eine schrittweise Weiterentwicklung der Löschwasserversorgung vor. Die Gemeinde ist verpflichtet, eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Die Maßnahme konnte wegen der angespannten Haushaltslage und erheblicher Investitionskosten bislang nicht umgesetzt werden. Die Finanzierung soll aus dem Infrastruktursondervermögen erfolgen, ohne zusätzliche Kreditmittel.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll beauftragt und ermächtigt werden, die Finanzierung der Projekte im Jahr 2027 über das Infrastruktursondervermögen zu leisten und die entsprechenden Fördermittel- beziehungsweise Finanzierungsanträge bei der IB LSA zu stellen.
Noch offen
- Beschluss des Gemeinderats über den Finanzierungsvorschlag
- Finanzierungsanträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Löschwasserzisterne in Wasserleben | 100.000 € |
|---|
- Förderung
- Finanzierung aus dem Infrastruktursondervermögen (Kommunalarm), Finanzierungsanträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorgesehen
- Finanzierung
- Finanzierung aus Mitteln des Infrastruktursondervermögens (Kommunalarm) im Jahr 2027, keine zusätzlichen Kreditmittel. Finanzierungsanträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sollen gestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.