Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistungen
- Die notwendigen Planungsleistungen für den Neubau sollen beauftragt werden.
- Bauleistungen
- Kunstrasenplatz mit 2 Toren und Ballfangzäunen auf dem Sportvereinsgelände in Schermen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat sollte über die Vollmacht zur Beauftragung entscheiden (erledigt)13.10.2026
- Bürgermeister beauftragt die Planungs- und Bauleistungenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Landtag hat mit dem Infrastruktur-Sondervermögensgesetz Mittel für die kommunale Infrastruktur bereitgestellt. Für Möser stehen daraus rund 3,06 Mio. Euro zur Verfügung. Am 09.03.2026 wurden zusätzlich 100.000 Euro für den Neubau des Bolzplatzes Schermen bewilligt.
Der Platz soll als Kunstrasenplatz mit 2 Toren und Ballfangzäunen auf dem Sportvereinsgelände in Schermen entstehen. Das Projekt wird laut Vorlage mit 100 % gefördert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte dem Bürgermeister eine Vollmacht erteilen, die notwendigen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen.
Noch offen
- Ob die Vollmacht am 13.10.2026 erteilt wurde, steht nicht in der Vorlage.
- Ein Vergabeverfahren und den Zeitpunkt der Beauftragung nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Möser, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Möser, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 100.000 €.
- Förderung
- Sondervermögen Infrastruktur, 100 % Förderung
- Finanzierung
- Die Finanzierung erfolgt über bewilligte Mittel aus dem Sondervermögen des Infrastrukturfonds in Höhe von 100.000 €. Das Projekt wird laut Vorlage zu 100 % gefördert.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.