Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Nr. 32 „Gräfin Dietrichsbreite“
- Aufstellung des Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das Plangebiet umfasst Flurstücke der Flur 15 in der Gemarkung Stapelburg sowie der Flur 9 in der Gemarkung Veckenstedt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Gemeinderat über die Aufstellung des Bebauungsplansals Nächstes05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Zwei Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der A 36 sollen durch einen Bebauungsplan planerisch gesteuert und in die gemeindliche Entwicklung eingebunden werden.
Das Flächenpotenzial für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Bereich der A 36 innerhalb der Gemeinde Nordharz beträgt nach erster Prüfung rund 328 ha. Landwirtschaftliche Flächenverluste sollen soweit möglich minimiert und landschaftliche Eigenarten berücksichtigt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Gräfin Dietrichsbreite“ beschließen.
Noch offen
- Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.