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Zur EntscheidungGemeinde Nordharz · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Photovoltaik-Bebauungsplan Gräfin Dietrichsbreite in

Zwei Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der A 36 sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 32 „Gräfin Dietrichsbreite“ planerisch gesteuert werden. Die Beschlussvorlage ist für den Gemeinderat am 05.11.2026 vorgesehen, ein Beschluss ist noch nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung im Gemeinderat am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 32 „Gräfin Dietrichsbreite“
Aufstellung des Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das Plangebiet umfasst Flurstücke der Flur 15 in der Gemarkung Stapelburg sowie der Flur 9 in der Gemarkung Veckenstedt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Gemeinderat über die Aufstellung des Bebauungsplansals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Zwei Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der A 36 sollen durch einen Bebauungsplan planerisch gesteuert und in die gemeindliche Entwicklung eingebunden werden.

Das Flächenpotenzial für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Bereich der A 36 innerhalb der Gemeinde Nordharz beträgt nach erster Prüfung rund 328 ha. Landwirtschaftliche Flächenverluste sollen soweit möglich minimiert und landschaftliche Eigenarten berücksichtigt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Gräfin Dietrichsbreite“ beschließen.

Noch offen

  • Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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