Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Photovoltaikpark
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über drei Flächen auf ca. 78 ha in der Gemarkung Leitzkau, Flur 4 und Flur 5. Davon werden ca. 69,6 ha mit Modulen bebaut, rund 8 ha sind Ausgleichs- und Naturschutzflächen. Vorgesehen sind außerdem eine Wildschneise und der Erhalt bestehender Gehölze.
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll die bauliche Nutzung für Photovoltaikanlagen vorbereiten und die Flächen in Sonderbauflächen ändern.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ortschaftsrat Leitzkauals Nächstes09.11.2026
- Beratung im Bau- und Umweltausschuss17.11.2026
- Beratung im Hauptausschuss25.11.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat vorgesehen02.12.2026
Vergabeverfahren
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Zur Vorbereitung des Vorhabens liegen Beschlussvorlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Der Flächennutzungsplan soll die Flächen als Sonderbauflächen ausweisen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Aufstellung eines Bebauungsplans „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“, außerdem Änderung des Flächennutzungsplans und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Noch offen
- Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans stehen noch aus.
Ort der Leistung
Gommern, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Gommern, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger. Als finanzielle Auswirkungen sind Gewerbesteuereinnahmen sowie weitere Einnahmen aus dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz oder einem städtebaulichen Vertrag genannt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.