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Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau in Gommern

Bebauungsplan und 7. Änderung des Flächennutzungsplans liegen zur Beratung und Entscheidung vor.

Nächster Schritt

Beratungen am 09.11.2026, 17.11.2026 und 25.11.2026, Beschlussfassung im Stadtrat am 02.12.2026 vorgesehen.

Ausführung

Langfristiger Betrieb des Photovoltaikparks beabsichtigt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und Photovoltaikpark
Der Geltungsbereich erstreckt sich über drei Flächen auf ca. 78 ha in der Gemarkung Leitzkau, Flur 4 und Flur 5. Davon werden ca. 69,6 ha mit Modulen bebaut, rund 8 ha sind Ausgleichs- und Naturschutzflächen. Vorgesehen sind außerdem eine Wildschneise und der Erhalt bestehender Gehölze.
Änderung des Flächennutzungsplans
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll die bauliche Nutzung für Photovoltaikanlagen vorbereiten und die Flächen in Sonderbauflächen ändern.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Ortschaftsrat Leitzkauals Nächstes09.11.2026
  2. Beratung im Bau- und Umweltausschuss17.11.2026
  3. Beratung im Hauptausschuss25.11.2026
  4. Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat vorgesehen02.12.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Zur Vorbereitung des Vorhabens liegen Beschlussvorlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Der Flächennutzungsplan soll die Flächen als Sonderbauflächen ausweisen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufstellung eines Bebauungsplans „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“, außerdem Änderung des Flächennutzungsplans und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.

Noch offen

  • Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans stehen noch aus.

Ort der Leistung

Gommern, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Gommern, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger. Als finanzielle Auswirkungen sind Gewerbesteuereinnahmen sowie weitere Einnahmen aus dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz oder einem städtebaulichen Vertrag genannt.

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