Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Freiflächenphotovoltaikanlage
- Geplant sind Errichtung und Betrieb von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ca. 10 ha mit einer Leistung von ca. 10 MWp. Der Standort liegt in der Gemarkung Groß Garz, Flur 9, Flurstücke 4 und 5.
- Bebauungsplanverfahren und Planung
- Die Gemeinde Zehrental führt das Bebauungsplanverfahren, Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte sollen dem Vorhabenträger oder einem von ihm beauftragten Planungsbüro übertragen werden. Der Vorhabenträger trägt Planungs-, Verfahrens- und Gutachterkosten sowie Kosten für Kartengrundlage, Planungsunterlagen und gegebenenfalls Monitoring.
- Verkehrsanbindung
- Die Anbindung ist voraussichtlich über die Zehrener Dorfstraße im Ortsteil Zehren der Stadt Arendsee vorgesehen. Die Trasse soll später konkretisiert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (erledigt)08.12.2022
- Frist, bis zu der der Bebauungsplan wirksam werden soll, andernfalls kann der Vorhabenträger vom Vertrag zurücktretenals Nächstes30.04.2026
- Voraussichtliches Fertigstellungsdatum der Anlagen31.12.2028
Vergabeverfahren
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB, die Gemeinde führt das Bebauungsplanverfahren, dessen Vorbereitung und Durchführung dem Vorhabenträger oder einem beauftragten Planungsbüro übertragen werden sollen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für das Gebiet besteht noch kein Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Groß Garz“ wurde am 08.12.2022 gefasst.
Der städtebauliche Vertrag ist auf den 16.01.2024 datiert und wird laut Dokument erst mit Unterschrift aller Parteien wirksam, die Unterschriftsfelder sind unausgefüllt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Städtebaulicher Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und zur Übernahme der damit verbundenen Kosten, der Vertrag wird mit Unterschrift aller Parteien wirksam.
Noch offen
- Der Vertrag wird erst mit Unterschrift aller Parteien wirksam, Unterschriften und Datumsangaben sind nicht ausgefüllt.
- Die Trasse der Verkehrsanbindung wird später konkretisiert.
- Der Bebauungsplan muss bis zum 30.04.2026 wirksam werden, andernfalls kann der Vorhabenträger vom Vertrag zurücktreten.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Anteilige Verfahrenskosten einer künftigen Flächennutzungsplanänderungmaximal | 15.000 € |
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- Finanzierung
- Der Vorhabenträger trägt die Planungs-, Verfahrens- und Gutachterkosten sowie die Kosten für Kartengrundlage und Planungsunterlagen. Er beteiligt sich anteilig an den Verfahrenskosten einer künftigen Flächennutzungsplanänderung, maximal 15.000 €. Bei Scheitern der Planung verbleiben die Planungskosten beim Vorhabenträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.