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Frühe PlanungVerbandsgemeinde Seehausen (Altmark) · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Sommerlicher Wärmeschutz an der Kita Bretsch in Wendemark

Der Schutz vor Wärme in den Räumen der Kindertagesstätte Bretsch soll verbessert werden. Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) will dafür eine Förderung nach der Förderrichtlinie Klima III beantragen, die Vereinbarung zum Vorhaben steht unter Fördervorbehalt.

Nächster Schritt

Förderantrag nach der Förderrichtlinie Klima III stellen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Sommerlicher Wärmeschutz an der Kindertagesstätte Bretsch
Am Gebäude der Kindertagesstätte Bretsch soll sommerlicher Wärmeschutz angebaut werden, um den Schutz gegen Wärme in den Räumlichkeiten zu verbessern. Die Gemeinde Altmärkische Höhe sichert die Nutzung des Grundstücks für die Kita für 7 Jahre ab Unterzeichnung der Vereinbarung zu.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beginn der Vereinbarungals NächstesMit Unterzeichnung
  2. Zusage zur Nutzung des Grundstücks für die Kita7 Jahre ab Unterzeichnung
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Nutzungsvertrag sieht vor, dass investive Baumaßnahmen an den von der Gemeinde Altmärkische Höhe überlassenen Liegenschaften abgestimmt werden müssen. Für den Anbau ist deshalb eine gesonderte Vereinbarung zu Umfang und Kostenaufteilung vorgesehen.

Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) ist Nutzerin und Antragstellerin, die Gemeinde Altmärkische Höhe Eigentümerin. Die Eigentümerin beteiligt sich nicht an den Baukosten, Unterhaltung sowie Prüf- und Wartungspflichten trägt die Nutzerin.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Der Förderantrag nach Klima III ist noch zu stellen, die Vereinbarung gilt nur bei Bewilligung. Bei Ablehnung kommt sie nicht zum Tragen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Beantragte Zuwendung nach Klima III: bei positiver Entscheidung 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eigenmittel und Mehrkosten trägt die Nutzerin.
Finanzierung
Die Verbandsgemeinde will im Rahmen der Förderrichtlinie Klima III Zuwendungen beantragen. Bei positiver Entscheidung werden 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Nutzerin stellt die Eigenmittel und trägt Mehrkosten gegenüber den beantragten zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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