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Frühe PlanungVerbandsgemeinde Seehausen (Altmark) · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Sommerlicher Wärmeschutz in Wendemark

Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) plant sommerlichen Wärmeschutz an den Kitas Beuster, Geestgottberg und Lindenpark sowie an Grundschule und Hort Seehausen. Die Nutzungsvereinbarung mit der Hansestadt Seehausen (Altmark) gilt nur bei positiver Förderentscheidung nach der Förderrichtlinie Klima III.

Ausführung

Die Nutzungsvereinbarung sichert die Nutzung der Grundstücke für 7 Jahre ab Unterzeichnung. Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre ab Fertigstellung des Wärmeschutzes.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Sommerlicher Wärmeschutz an Kitas, Grundschule und Hort
Sommerlicher Wärmeschutz soll an der Kita Beuster (Gemarkung Beuster, Flur 12, Flurstück 35/2), der Kita Geestgottberg (Gemarkung Geestgottberg, Flur 3, Flurstücke 382 und 1231) und der Kita Lindenpark (Gemarkung Seehausen, Flur 11, Flurstücke 260/2 und 258/2) angebaut werden. Hinzu kommen die Grundschule und der Hort Seehausen (Gemarkung Seehausen, Flur 3, Flurstück 1867).

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Förderentscheidung zum Antrag nach der Förderrichtlinie Klima IIIals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Investive Baumaßnahmen an den überlassenen Liegenschaften erfordern eine Abstimmung und eine schriftliche Vereinbarung zu Umfang und Kostenaufteilung. Die Maßnahme soll den Schutz gegen Wärme in den Räumen der Kitas, der Grundschule und des Horts verbessern.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Die Förderentscheidung zum Antrag nach der Förderrichtlinie Klima III steht noch aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Förderung
Bei positiver Entscheidung 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, Eigenmittel und etwaige Mehrkosten trägt die Nutzerin.
Finanzierung
Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) will einen Förderantrag nach der Förderrichtlinie Klima III stellen. Bei positiver Entscheidung erhält sie 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, Eigenmittel und etwaige Mehrkosten trägt die Nutzerin. Die Eigentümerin beteiligt sich nicht an den Baukosten. Die Vereinbarung gilt nur bei Bewilligung der Förderung.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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