Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- 62. Zerbster Kulturfesttage
- 12.02., 14.03.2027, 16.000 Euro
- 34. Gewerbefachausstellung
- 28.05., 30.05.2027, 51.000 Euro
- 34. Spargelfest
- 29.05., 30.05.2027, 43.500 Euro
- 19. Internationale Fasch-Festtage
- 24.06 bis 27.06.2027, 156.600 Euro
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- 62. Zerbster Kulturfesttageals Nächstes12.02., 14.03.2027
- 34. Gewerbefachausstellung28.05., 30.05.2027
- 34. Spargelfest29.05., 30.05.2027
- 19. Internationale Fasch-Festtage24.06 bis 27.06.2027
- Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Vorlage (erledigt)12.10.2026
- Beratung im Stadtrat (erledigt)28.10.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im ersten Halbjahr 2027 plant die Stadt Zerbst/Anhalt vier Veranstaltungen gemeinsam mit Vereinen, Schulen, Firmen, Künstlern und Organisationen.
Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2027 enthalten. Die Haushaltssatzung für 2027 ist noch nicht beschlossen, für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung soll der Stadtrat die Mittel freigeben, damit Vorbereitungen und notwendige Verträge beginnen können.
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortete die Vorlage am 12.10.2026. Eine Entscheidung des Stadtrats war für den 28.10.2026 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat sollte die vorzeitige Freigabe und Bereitstellung der aufgeführten Mittel für Vorbereitung, Organisation und Durchführung der vier Veranstaltungen beschließen.
Noch offen
- Entscheidung des Stadtrats über die vorzeitige Mittelfreigabe
- Haushaltssatzung 2027 noch nicht beschlossen
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| 62. Zerbster Kulturfesttage 2027 | 16.000 € |
|---|---|
| 34. Gewerbefachausstellung 2027 | 51.000 € |
| 34. Spargelfest 2027 | 43.500 € |
| 19. Internationale Fasch-Festtage 2027 | 156.600 € |
- Finanzierung
- Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2027 enthalten. Die Haushaltssatzung 2027 ist noch nicht beschlossen, die Freigabe wird für die vorläufige Haushaltsführung benötigt.
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