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Frühe PlanungVerbandsgemeinde Seehausen (Altmark) · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Wärmeschutz an Kita, Schule und Hort in Groß Garz

Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) plant sommerlichen Wärmeschutz an der Kindertagesstätte, der Grundschule und dem Hort Groß Garz und will dafür Förderung nach der Förderrichtlinie Klima III beantragen. Eine Förderentscheidung ist nicht belegt, die Vereinbarung gilt nur bei Bewilligung.

Nächster Schritt

Förderantrag nach der Förderrichtlinie Klima III, Zeitpunkt nicht genannt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Sommerlicher Wärmeschutz
Sommerlicher Wärmeschutz soll an der Kindertagesstätte Groß Garz, Gemarkung Groß Garz, Flur 3, Flurstücke 3/9, 4/3, 8 und 9/22, sowie an der Grundschule und dem Hort Groß Garz, Gemarkung Groß Garz, Flur 2, Flurstücke 40/7 und 40/10, angebaut werden. Ziel ist die Verbesserung des Schutzes gegen Wärme in den Räumen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Beginn der Vereinbarung, Nutzung der Grundstücke wird für 7 Jahre zugesichertals Nächstesab Unterzeichnung
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Förderantrag der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) nach der Förderrichtlinie Klima III, ein Vergabeverfahren ist nicht genannt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Nutzungsvertrag verlangt die Abstimmung investiver Baumaßnahmen und eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über Umfang und Kostenaufteilung zwischen Eigentümerin und Nutzerin.

Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) ist Nutzerin und Trägerin der kommunalen Kindertagesstätten und Grundschulen, die Gemeinde Zehrental ist Eigentümerin.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vereinbarung über den Anbau von sommerlichem Wärmeschutz an Kita, Grundschule und Hort Groß Garz zur Vorbereitung eines Förderantrags nach der Förderrichtlinie Klima III.

Noch offen

  • Förderentscheidung zum Antrag nach der Förderrichtlinie Klima III, bei Ablehnung kommt die Vereinbarung nicht zum Tragen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Förderung
Bei positiver Förderentscheidung 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, Eigenmittel und Mehrkosten trägt die Nutzerin.
Finanzierung
Bei positiver Förderentscheidung erhält die Nutzerin 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Nutzerin stellt die erforderlichen Eigenmittel und trägt Mehrkosten, die Eigentümerin beteiligt sich nicht an den Baukosten. Unterhaltung sowie Prüf- und Wartungspflichten trägt die Nutzerin.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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