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Zur EntscheidungLutherstadt Wittenberg · Bau & Handwerk · Vorlage vom

Schiffsanleger für die Landesgartenschau in Wittenberg

Der Schiffsanleger für die Landesgartenschau 2028 ist laut Vorlage nicht gesichert finanziert und kann damit nicht durchgeführt werden. Der Stadtrat soll am 04.11.2026 dem Bescheid des Landkreises beitreten und die geänderte 3. Nachtragshaushaltssatzung beschließen, ein Beratungsergebnis liegt nicht vor.

Nächster Schritt

Beschlussfassung im Stadtrat am 04.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Schiffsanleger
Vorgesehen ist ein Schiffsanleger für die Landesgartenschau 2028 im Teilhaushalt 97. Weitere Einzelheiten zu Bauausführung oder Mengen nennt die Vorlage nicht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. 420.000 € für den Schiffsanleger im Haushaltsentwurf angesetztals Nächstes2027
  2. Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat über den Beitritt zur Genehmigungsverfügung04.11.2026
  3. Aktualisierten Bericht zu geplanten Auszahlungen, Fördermittelbewilligungen und Zeitplan vorlegen30. Dezember 2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Schiffsanleger war nicht Bestandteil des ursprünglichen Maßnahmenkataloges der LAGA 2028. Die Genehmigungsbehörde genehmigte den 3. Nachtragshaushalt, versagte aber 140.000 € der Kreditermächtigung und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen von 420.000 € für den Schiffsanleger.

Die Vorlage hält die Finanzierung wegen nicht abschließend gesicherter Fördermittel für offen. Sie sieht Wirtschaftlichkeit und dauerhafte finanzielle Tragfähigkeit nicht hinreichend nachgewiesen, Zweifel betreffen unter anderem Niedrigwasser, Schiffsanläufe, Fahrgastzahlen, Einnahmen und laufende Kosten.

Der Stadtrat soll dem Bescheid des Landkreises Wittenberg vom 23. Oktober 2026 beitreten. Ein Ergebnis der für den 04.11.2026 vorgesehenen Beratung liegt nicht vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll dem Bescheid des Landkreises Wittenberg vom 23. Oktober 2026 zur 3. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 beitreten.

Noch offen

  • Die Beschlussfassung des Stadtrats am 04.11.2026 steht aus. Ohne den Beitrittsbeschluss tritt auch die Genehmigung der übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung nicht in Kraft.
  • Die Maßnahme ist laut Vorlage nicht gesichert finanziert und kann im Ergebnis nicht durchgeführt werden.
  • Die Änderungslisten nennen keine Bauzeit und keine Vergabe. Eine Bewilligung der GRW-Förderung nennen sie nicht.
  • Ein neuer Antrag mit 60 % kann laut 2. Änderungsliste gestellt werden. Ob die Förderung kommt, ist offen.
  • Die 2. Änderungsliste nennt keine neuen Gesamtkosten.
  • Wirtschaftlichkeit und dauerhafte finanzielle Tragfähigkeit sind nicht hinreichend nachgewiesen. Offen sind insbesondere Nutzbarkeit bei längerem Niedrigwasser, Schiffsanläufe, Fahrgastzahlen, Einnahmen sowie Betriebs- und Unterhaltungskosten einschließlich möglicher Ausbaggerungen.
  • Bis zum 30. Dezember 2026 ist ein aktualisierter Bericht zu geplanten Auszahlungen, Fördermittelbewilligungen und Zeitplan für die Investitionsmaßnahmen im Teilhaushalt 97 vorzulegen.

Ort der Leistung

Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Wittenberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Für die Maßnahme nicht genehmigte KreditaufnahmeHaushaltsjahr 2026140.000 €
Förderung
GRW, Antrag mit 80 % ohne Berücksichtigung, neuer Antrag mit 60 % möglich
Finanzierung
Die Genehmigungsbehörde reduzierte die genehmigten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2026 auf 13.294.300 €, 140.000 € für den Schiffsanleger wurden versagt. Zudem wurden 420.000 € der Verpflichtungsermächtigungen versagt. Die 1. Änderungsliste nannte Eigenmittel von 140.000 € für 2026 und eine GRW-Förderung mit 80 %, ein neuer Antrag mit 60 % ist möglich. Die zusätzlichen Eigenmittel von 140.000 € sollen durch Minderauszahlungen bei der Revitalisierung Kuhlache gedeckt werden, die Fördermittelfinanzierung ist noch nicht abschließend gesichert.

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