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Gewässerpflege in Waldheim

Die Stadt ist zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung verpflichtet, wegen limitierter Finanzmittel konzentrieren sich die Maßnahmen hauptsächlich auf den Innenstadtbereich. Vorgesehen sind die Beseitigung von Stauhindernissen sowie Mahd und Gehölzrückschnitt am Ufer. R.

Kostenschätzung

22.623 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Beschlussfassung im Stadtrat am 05.11.2026

Ausführung

Die Pflegemaßnahmen dürfen nur von Oktober bis Februar ausgeführt werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Gewässerunterhaltung
Vorgesehen ist die Beseitigung von Stauhindernissen wie Bäumen sowie Mahd und Gehölzrückschnitt im Uferbereich. Betroffen sind am Gebersbach der Abschnitt zwischen Zschopau- und Mortelbachmündung (An der Schloßmauer) sowie die untere Talstraße bei der ehemaligen Gärtnerei, am Mortelbach An der Schloßmauer, Hohe JVA, der Abschnitt Schmiedeweg, der nördliche Teil von der Mortelstraße bis zum Kreisel und der südliche Teil vom Kreisel bis Penny. Hinzu kommen der Reinsdorfer Bach in Reinsdorf von K 7532 bis Agra sowie der Eulitzbach in Rudelsdorf an K 7530 und Eulitzweg 20/21.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. R.als Nächstes05.11.2026
  2. Ausführung der PflegemaßnahmenOktober bis Februar
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Schrader über 22.623,08 € liegt vor, die Preise werden als angemessen beurteilt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt ist gesetzlich zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung verpflichtet. Sie erhält dafür jährlich eine FAG-Zuwendung derzeit in Höhe von 13.944,00 €.

Aufgrund limitierter Finanzmittel von 28.000,00 € beschränken sich die Unterhaltungsmaßnahmen hauptsächlich auf den Innenstadtbereich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

R.

Noch offen

  • Die Beschlussfassung über die Vergabe steht am 05.11.2026 noch aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Vorgeschlagene Auftragssumme22.623 €
Limitierte Finanzmittel28.000 €
Förderung
Jährliche FAG-Zuwendung derzeit 13.944,00 €
Finanzierung
Jährliche FAG-Zuwendung derzeit 13.944,00 €. Deckung über Haushaltstelle 55.20.01.00.00 SK 422100.

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