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Im GesprächLandkreis Meißen · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Stützwand K 8030 in Semmelsberg, Landkreis Meißen

Die Stützwand an der Kreisstraße K 8030 in Semmelsberg im Landkreis Meißen stammt aus dem Jahr 1950, ein Teilbauwerk ist in sehr schlechtem Zustand. Die Verwaltung empfiehlt eine investive Maßnahme dringend. Der Technische Ausschuss soll am 10.11.2026 beschließen, sie in der Haushaltsplanung 2027/2028 vorrangig zu berücksichtigen.

Nächster Schritt

Planung beginnen, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Ersatzneubau der Stützwand
Ersatzneubau der Stützwand im Zuge der K 8030, die bisher aus zwei Teilbauwerken besteht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Technischer Ausschuss entscheidet über die vorrangige Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2027/2028als Nächstes10.11.2026
  2. Beginn der Planung, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegendanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stützwand im Zuge der K 8030 in Semmelsberg wurde im Jahr 1950 hergestellt und umfasst zwei Teilbauwerke. Ein Teilbauwerk hat die Zustandsnote 3,5, die Standsicherheit wird als sehr schlecht eingeschätzt. Der Zustand hat bereits zu Schäden an der Konstruktion geführt.

Die Straßenmeisterei hat bereits Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Für investive Maßnahmen waren bislang keine finanziellen Planansätze vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme vorrangig bei der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen. Die Fortschreibung des konzeptionellen Ansatzes führt die Planung als nicht begonnen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Maßnahmen der Objektliste sollen vorrangig bei der Haushaltsplanung 2027/2028 berücksichtigt werden. Die Verwaltung soll die prioritären Planungen schnellstmöglich beginnen.

Noch offen

  • Der Beginn der Planung hängt von den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Ort der Leistung

Meißen, Sachsen

Markiert ist Meißen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Für die Maßnahmen der Objektliste kann laut Vorlage eine Zuweisung nach § 20b SächsFAG in Höhe von 75 % der anfallenden Kosten eingeplant werden. Die Vorlage nennt keinen Betrag für diese Maßnahme.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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