Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Rechenzentrumsgebäude und technische Anlagen
- Der Entwurf sieht eine Attikahöhe von 15,35 m, technische Anlagen und Aufbauten bis 18,0 m sowie Abgasanlagen mit 25,60 m Höhe vor. Das Rechenzentrum soll zentrale Dienste des SID, Systemtechnik für landeseigene und andere Behörden sowie ein IT-Krisenzentrum beherbergen.
- Perimeterschutz
- Vorgesehen ist ein 2,50 m hoher Zaun. An Geländesprüngen beträgt die Gesamthöhe bis 2,64 m, beantragt ist eine Befreiung für einen Perimeterschutz bis 2,70 m.
- Ersatzpflanzungen und Zufahrten
- Ersatzpflanzungen werden auf dem Grundstück umgesetzt. Bäume an den Zu- und Ausfahrten sind wegen des erforderlichen Sicherheitsabstands von 2,50 m zum Perimeterschutz nicht möglich, für das Rechenzentrum sind separate Ein- und Ausfahrten mit jeweils etwa 13 m Breite vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Freistaat Sachsen stellt die vier Befreiungsanträge (erledigt)30.09.2026
- Entscheidung im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss (erledigt)27.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Vier Befreiungsanträge nach § 31 BauGB zu Gebäudehöhe, Einfriedung und Perimeterschutz, grünordnerischen Festsetzungen bei Zufahrten sowie Grundstückszufahrten. Der Ausschuss soll die Anträge bestätigen, die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Ergänzungsrechenzentrum ist Teil der Zentralisierung der Rechenzentren des Freistaates Sachsen und soll zentrale Dienste des SID, Systemtechnik für landeseigene und andere Behörden sowie ein IT-Krisenzentrum beherbergen.
Der Bebauungsplan setzt eine maximale Gebäudehöhe von 10,50 m fest. Eine Befreiung bis 15,50 m wurde am 22.05.2024 beschlossen, wegen der fortgeschriebenen Planung ist eine erneute Befreiung erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll die vier Befreiungsanträge zu den Festsetzungen des Bebauungsplans bestätigen.
Noch offen
- Beschlussergebnis zu den vier Befreiungsanträgen ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Kamenz, Sachsen
Markiert ist Kamenz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.