Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Renovierungsarbeiten
- Renoviert werden sollen insbesondere das 2. und 3. Obergeschoss des Objekts Melanchthonstraße 1/3. Die Arbeiten dienen der Vorbereitung der Vermietung an den Freistaat Sachsen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur Erweiterung des Mietvertrages für das 2. und 3. Obergeschoss (erledigt)08.09.2026
- Beratung im Finanzausschussals Nächstes05.11.2026
- Entscheidung im Stadtrat über die Mittelbereitstellung17.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadtrat stimmte am 08.09.2026 der Erweiterung des Mietvertrages mit dem Freistaat Sachsen für das 2. und 3. Obergeschoss des Objekts Melanchthonstraße 1/3 zu. Die Renovierungsarbeiten sind zur Vorbereitung der Vermietung erforderlich, die Stadt Plauen soll sie ausführen.
Die Mittelbereitstellung steht noch zur Beratung und Entscheidung. Der Freistaat Sachsen gewährt einen Baukostenzuschuss in voller Höhe, die Regelung ist im Mietvertrag fixiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll für das Haushaltsjahr 2026 überplanmäßige Haushaltsmittel von 300.000,00 EUR für Renovierungsleistungen bereitstellen. Nicht in Anspruch genommene Mittel sollen in das Haushaltsjahr 2027 übertragen werden.
Noch offen
- Die überplanmäßige Mittelbereitstellung steht noch zur Beratung und Entscheidung.
Ort der Leistung
Plauen, Sachsen
Markiert ist Plauen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erforderliche Renovierungsarbeitengeschätzt | 300.000 € |
|---|
- Förderung
- Baukostenzuschuss des Freistaats Sachsen in voller Höhe
- Finanzierung
- Für 2026 sind je 300.000 EUR Aufwand/Auszahlung und Ertrag/Einzahlung im Ergebnishaushalt, Produkt 12E-000101, vorgesehen. Der Freistaat Sachsen gewährt einen Baukostenzuschuss in voller Höhe. Nicht verbrauchte Mittel sollen in das Haushaltsjahr 2027 übertragen werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.