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BeschlossenStadt Annaberg-Buchholz · Bau & Handwerk, Bau & Garten, Planung & Beratung · Sitzung am

Rückbaugebiet Barbara-Uthmann-Ring und Adam-Ries

Das Stadtentwicklungskonzept weist 300 dauerhaft nicht benötigte Wohneinheiten aus. Der Stadtrat beschloss am 29.10.2026 die Festlegung des Rückbaugebietes Barbara-Uthmann-Ring und Adam-Ries, der Förderantrag steht noch aus.

Nächster Schritt

Förderantrag im Städtebauförderprogramm WEP stellen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Rückbau von Wohngebäuden und technischer Infrastruktur
Geplant ist der Rückbau nicht mehr benötigter Wohngebäude und technischer Infrastruktur in den Wohngebieten Barbara-Uthmann-Ring und Adam-Ries. Die räumliche Abgrenzung ist im Lageplan im Maßstab 1 : 3000 dargestellt.
Grüngestaltung
Die betroffenen Flächen sollen mit einer Grüngestaltung aufgewertet werden, die den verbleibenden Wohnbereichen zugutekommt.
Modernisierung verbleibender Wohnblöcke

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Beratung des Stadtrats über die Festlegung des Stadtumbaugebietes und den Förderantrag (erledigt)29.10.2026
  2. Geplanter Umsetzungszeitraumals Nächstes5-7 Jahre
  3. Lageplan Stadtgrundkarte Annaberg erstellt (erledigt)15.09.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Verwaltung soll einen Förderantrag im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung, lebendige Quartiere gestalten“ (WEP) stellen. Im Programmteil Rückbau sind Zuschüsse bis zu 140 €/m² Wohnfläche möglich.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das im Dezember 2025 beschlossene Stadtentwicklungskonzept ermittelt demografischen Wandel, Überalterung und sinkende Geburtenraten als Ursachen zunehmenden Leerstands. Es weist 300 Wohneinheiten aus, die dauerhaft nicht mehr benötigt werden.

Die Stadt stimmt den mittelfristigen Rückbau mit den Wohnungseigentümern ab. Verbleibende Wohnblöcke sollen modernisiert werden, damit vom Rückbau betroffene Mieter im Quartier wohnen bleiben können.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat beschloss die Festlegung des Stadtumbaugebietes gemäß §171b BauGB auf Grundlage des SEKO mit Stand 12/2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag im WEP zu stellen. Ergebnis: Am 29.10.2026 einstimmig mit 21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen..

Noch offen

  • Der Förderantrag für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist noch zu stellen.

Ort der Leistung

Annaberg-Buchholz, Sachsen

Markiert ist Annaberg-Buchholz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Förderung
Förderantrag im Städtebauförderprogramm WEP vorgesehen, im Programmteil Rückbau sind Zuschüsse bis zu 140 €/m² Wohnfläche möglich.
Finanzierung
Fördermittel sind erforderlich, ohne entsprechende Fördermittel können die Wohnungseigentümer den kostenintensiven Rückbau nicht vornehmen. Im Programmteil Rückbau sind Zuschüsse bis zu 140 €/m² Wohnfläche möglich.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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