Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Errichtung einer Sirene
- Eine Sirene soll in Dach- beziehungsweise Gebäudemontage am kommunalen Gebäude der Oberschule Bad Gottleuba, Hellendorfer Straße 32, im Ortsteil Bad Gottleuba errichtet werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Änderungsbescheid zur Standortänderung (erledigt)21. September 2022
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der bisher vorgesehene Standort Am Tannenbusch 4 lag in einem Gebäude in Privateigentum, zudem waren die baulichen Voraussetzungen nicht vollständig gegeben. Die Oberschule Bad Gottleuba wurde als besser geeigneter kommunaler Standort benannt.
Die Standortänderung für die Errichtung der Sirene wurde mit Änderungsbescheid vom 21. September 2022 bewilligt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Zuwendungsbescheid vom 6. April 2022 wurde geändert. Zweck der Zuwendung ist die Errichtung einer Sirene am Standort Hellendorfer Straße 32. Ergebnis: Die Standortänderung wurde bewilligt..
Noch offen
- Eine Vergabe oder Ausführung der Sirene ist nicht belegt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Förderung
- Bundeszuwendung als Festbetragsfinanzierung über 10.850,00 EUR
- Finanzierung
- Zuwendung des Bundes in Höhe von 10.850,00 EUR als Festbetragsfinanzierung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.