Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umgestaltung der Zufahrt
- Vorplatz und Zufahrt werden so angepasst, dass die neuen Fahrzeuge in die Fahrzeughalle einfahren können. Die Kostenschätzung des Planungsbüros umfasst auch die Planung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Gemeinderat über die außerplanmäßigen Ausgaben (erledigt)19.10.2026
- Ausschreibung der Umgestaltung ist laut Vorlage möglichals NächstesJahreswechsel 2026/2027
- Umsetzung der Umgestaltung der ZufahrtMärz bis April 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus Weischlitz wurde beim Umbau im Jahr 2002 steil angelegt. Die bisherigen Fahrzeuge konnten problemlos einfahren.
Mit dem neuen GW-L2 zeigte sich, dass die größeren Fahrzeuge an der oberen Toröffnung hängen bleiben. Die Tore haben eine lichte Höhe von 3,50 m, nach DIN-Vorschrift sollten es mindestens 4,00 m sein. Das HLF20 soll voraussichtlich im April 2027 geliefert werden.
Die Zufahrt soll bis zur Lieferung angepasst und fertiggestellt werden. Die außerplanmäßigen Mittel sollen aus der Maßnahme Gehwegbau Dröda gedeckt werden, weil diese Maßnahme 2026 nicht durchgeführt wird.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Beschlussvorschlag lautet, außerplanmäßige Ausgaben von 100.000 € für die Umgestaltung der Zufahrt zu beschließen. Die Deckung soll aus Minderausgaben beim Gehwegbau Dröda kommen.
Noch offen
- Das Ergebnis der Sitzung vom 19.10.2026 ist noch nicht veröffentlicht.
- Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Weischlitz, Sachsen
Markiert ist Weischlitz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umgestaltung der Zufahrt inklusive PlanungKostenschätzung des Planungsbüros | 100.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Mittel sollen als außerplanmäßige Ausgaben bereitgestellt werden. Gedeckt werden sie durch Minderausgaben bei der Maßnahme Gehwegbau Dröda in gleicher Höhe.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.