Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Anmietung Enforcementtrailer
- Miete einer Geschwindigkeitsmessanlage für das gesamte Jahr 2027. Transport, Umsetzung und Instandhaltung sind im Mietvertrag enthalten und werden vom Auftragnehmer erledigt. Einsatzplanung, Messung, Datentransfer und Bußgeldbearbeitung übernimmt das Ordnungsamt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Finanzausschuss stimmt einer einjährigen Anmietung der Messanlage zu (erledigt)02.09.2025
- Finanzausschuss soll der Anmietung zustimmenals Nächstes03.11.2026
- Ausschreibung30.11.2026
- Inbetriebnahme der Anlage04.01.2027
Vergabeverfahren
Ausschreibung der Anmietung, Mietvertrag mit einem Auftragnehmer. Verfahrensart und Wertung nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt hat von April bis Juli 2025 einen Enforcementtrailer zur Erprobung angemietet. Seit Dezember 2025 ist die Anlage im Einsatz. Sie steht jeweils etwa eine Woche am Messstandort, ohne Messpersonal vor Ort.
Eine Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept 2026 bis 2029 sieht den weiteren Einsatz vor. Die Verwaltung empfiehlt den dauerhaften Einsatz einer solchen Geschwindigkeitsmessanlage.
Eine frühere Vorlage vom 24.08.2026 sah für den Finanzausschuss am 08.09.2026 noch die Anmietung zweier Trailer für 300.000 EUR brutto vor. Diese Fassung nennt nur einen Trailer.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Finanzausschuss soll der Anmietung eines Enforcementtrailers für das gesamte Jahr 2027 mit voraussichtlichen Gesamtausgaben von 150.000 EUR brutto zustimmen.
Noch offen
- Der Finanzausschuss hat noch nicht entschieden.
- Die Kostenkalkulation ist vertraulich und liegt nicht öffentlich vor.
Ort der Leistung
Zwickau, Sachsen
Markiert ist Zwickau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Anmietung für 2027voraussichtliche Gesamtausgaben, brutto | 150.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Miete ist im Haushaltsplanentwurf 2027/2028 veranschlagt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.