Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Hitze- und Kälteschutzbus
- Klimatisierung und Heizmöglichkeit, Sitz- und Aufenthaltsplätze, Trinkwasser oder Getränkeausgabe, Stromversorgung, Beleuchtung und Erste-Hilfe-Ausstattung. Dazu kommen die Möglichkeit zur medizinischen oder sozialen Erstversorgung, mobile Kommunikation, bei Bedarf mobile Kühl- oder Wärmemöglichkeiten und, soweit machbar, ein barrierearmer Zugang.
- Fahrzeugvarianten
- Die Verwaltung soll Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, unterschiedliche Größen und Antriebe sowie Kauf, Leasing und Kooperationen gegenüberstellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Antrag stand im Stadtrat zur Einbringung auf der Tagesordnung (erledigt)03.09.2026
- Mindestens drei Konzepte ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bus soll bei Hitze und bei Kälte als klimatisierter oder beheizter Aufenthalts- und Versorgungsraum dienen. Besonders gefährdete Menschen sollen ihn nutzen können, etwa ältere Menschen und Familien mit Kindern.
Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen und erarbeitet ein integriertes Klimaschutzkonzept. Der Antrag verlangt außerdem ein Einsatz- und Betriebskonzept. Geprüft werden soll, ob Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und soziale Träger eingebunden werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beantragt wird, dass der Bürgermeister einen Hitze- und Kälteschutzbus beschafft. Vorher soll er mindestens drei Konzepte ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Noch offen
- Über die konkrete Beschaffung soll der Stadtrat erst nach der Prüfung der Konzepte entscheiden.
- Ob der Stadtrat den Antrag beschlossen hat, steht nicht in den Unterlagen.
- Fördermittel des Freistaates, des Bundes oder anderer Geber sind noch zu prüfen.
Ort der Leistung
Arnstadt, Thüringen
Markiert ist Arnstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Finanzierung
- Bezahlt werden soll der Bus aus der Ausschüttung nach § 24 Abs. 3 ThürFAG, soweit das haushaltsrechtlich möglich ist. Im Haushalt 2026 sind diese Mittel bisher nicht eingeplant. Fördermittel sollen zusätzlich geprüft werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.