Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Die 1. Änderung betrifft die Wochenendhaussiedlung „Waldblick“ im Ortsteil Bechstedt-Wagd, Gemarkung Bechstedt-Wagd, Flur 3. Der geänderte Geltungsbereich umfasst die im Vorentwurf aufgeführten Grundstücke, darunter Flurstücke 76/1 bis 76/140 mit einzelnen ausgelassenen Nummern sowie 172, 173/1 und 182/2.
- Beteiligungsverfahren
- Vorgesehen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und öffentliche Auslegung. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sollen nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussvorlage (erledigt)28.10.2026
- Beschluss über den Vorentwurf und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.05.2026 (Beschluss-Nr. 158/2026) geändert.
Der Vorentwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung hat den Stand 15.07.2026. Die Beschlussvorlage war für die Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2026 vorgesehen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Vorentwurf der 1. Änderung soll gebilligt, der geänderte räumliche Geltungsbereich beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Noch offen
- Beschluss über die Vorlage und anschließende Durchführung der frühzeitigen Beteiligung, ein Ergebnis und ein Zeitpunkt sind nicht genannt.
Ort der Leistung
Amt Wachsenburg, Thüringen
Markiert ist Amt Wachsenburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.