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Einkaufsmarkt Hainbücht in Stadtroda

Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll Erweiterung oder Ersatzneubau der REWE- und ALDI-Märkte sowie eine Neuordnung der Außenanlagen ermöglichen. Der Stadtrat soll über den geänderten Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung entscheiden, ein Beschlussausgang ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanänderung
Die Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung oder den Ersatzneubau der REWE- und ALDI-Märkte. Sie umfasst die Neuordnung und Neugestaltung der Außenanlagen und Stellplätze, eine bessere Zufahrt, den Erhalt von Gehölzen, öffentliche barrierefreie WC-Anlagen und Schallschutzanpassungen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtratssitzung zur Entscheidung über den geänderten Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung (erledigt)27.10.2026
  2. Datum des geänderten Plan- und Begründungsentwurfs (erledigt)04.09.2026
  3. Beschluss zur erneuten Auslegung, Zeitraum und Ort werden rechtzeitig bekannt gemachtals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der geänderte Planentwurf mit zeichnerischem und textlichem Inhalt sowie Begründung soll einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gleichzeitig beteiligt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Aufstellung der 1. Änderung wurde am 09.04.2018 im Stadtrat beschlossen. Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung wurde am 28.09.2026 im Bau- und Wirtschaftsausschuss vorberaten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes und die geänderte Begründung vom 04.09.2026 sowie deren erneute öffentliche Auslegung.

Noch offen

  • Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • Bekanntgabe von Auslegungszeitraum und Auslegungsort

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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