Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung und Umbau der Gebäude
- Drei bestehende ehemalige Wochenendhäuser sollen saniert und umgebaut werden. Im ersten Bauabschnitt sind zwei Gebäude als Ferienhäuser und das dritte zunächst als Sauna- und Wellnessbereich vorgesehen, eine spätere Nutzung des dritten als Ferienhaus ist zulässig.
- Ferienhäuser und bauliche Anlagen
- Zulässig sind bis zu drei Ferienhäuser mit jeweils maximal 70 m² Grundfläche. Die maximal zulässige Grundfläche im Vorhabengebiet beträgt 500 m², die maximale Gebäudeoberkante 6,00 m.
- Erschließung und Außenanlagen
- Vorgesehen sind ein privater Erschließungsweg auf Flurstück 24/20 mit Anbindung an die kommunale Straße Bleichenköpfchen, Terrassen, Stützmauern, Einfriedungen, Stellplätze und Wege. Hinzu kommen Pool, Spiel-, Sport- und Wellnessanlagen sowie Grün- und Maßnahmenflächen.
- Bepflanzung
- Mindestens fünf standortgerechte, gebietsheimische Laubbäume sind neu anzupflanzen, vorgesehen sind Hochstämme 2xv. mit Stammumfang 12 -14 cm aus Herkunftsgebieten 2 und 4.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Behörden, Träger öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden beteiligt (erledigt)02.07.2026
- Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf (erledigt)06.07.2026 bis 07.08.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderatals Nächstes04.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Flächen waren bereits vor 1990 mit Wochenend- bzw. Ferienhäusern bebaut und werden als Wochenendhäuser genutzt. Ursprünglich waren bis zu fünf Ferienhäuser vorgesehen, nach Bedenken aus der Nachbarschaft wurde der Plan auf maximal drei reduziert.
Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan ergänzt, um die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Die Flächen gehören der Klosterkammer Hannover und wurden dem Vorhabenträger in Erbbaupacht übergeben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zur Entscheidung stehen die Abwägung der Stellungnahmen, der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie der abschließende Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanergänzung und die Billigung der Begründungen.
Noch offen
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanergänzung stehen noch zur Entscheidung, Ergebnisse sind nicht enthalten.
- Eine Erschließungsvereinbarung mit dem Abwasserzweckverband soll vor oder zugleich mit der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unterzeichnet werden, dafür ist ein Entwässerungsantrag erforderlich.
- Für die dezentrale Rückhaltung und Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
- Im weiteren Planvollzug sind die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen.
Ort der Leistung
Harztor, Thüringen
Markiert ist Harztor, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger über einen Durchführungsvertrag, der Gemeinde Harztor entstehen keine Planungskosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.