Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Feuerwehrbedarfsplan
- 6-Standorte-Konzept für die Feuerwehr der Stadt, Maßnahmen umfassen Gerätehäuserneubauten und -umbauten, Fahrzeuge und Feuerwehrtechnik.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Klausurtagung, Einigung auf das 6-Standorte-Konzept (erledigt)22.09.2026
- Sitzung des Stadtrates zur Beschlussvorlage (erledigt)27.10.2026
- Beschlussergebnis nicht genannt, Umsetzung soll in aufeinanderfolgenden Bearbeitungsphasen vorbereitet werden.als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadt liegt ein konkreter Feuerwehrbedarfsplan mit Stand vom 29.06.2026 vor, erstellt durch EMRAGIS. Er soll Grundlage für die weitere Entwicklung der Feuerwehr und die schrittweise Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen sein.
In einer Klausurtagung am 22.09.2026 wurde sich auf das im Plan aufgezeigte 6-Standorte-Konzept geeinigt. Einzelne Investitionen und zustimmungspflichtige Maßnahmen sollen den zuständigen kommunalen Organen gesondert zur Entscheidung vorgelegt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Feuerwehrbedarfsplan mit dem 6-Standorte-Konzept soll als Grundlage der kommunalen Bedarfs- und Entwicklungsplanung bestätigt werden, der schrittweisen Umsetzung soll dem Grunde nach zugestimmt werden.
Noch offen
- Beschlussergebnis des Stadtrates
- Fördermittelprogramme und gegebenenfalls Förderanträge
- Sicherstellung benötigter Eigenmittel im mittel- und langfristigen Finanzplan
- Konkrete Einzelmaßnahmen und deren gesonderte Entscheidungen
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Fördermittelprogramme für Neubau und Umbau von Gerätehäusern sowie Fahrzeuge und Feuerwehrtechnik sind zu klären, Anträge bei Bedarf.
- Finanzierung
- Benötigte Eigenmittel sollen im mittel- und langfristigen Finanzplan der Stadt sichergestellt werden. Fördermittelprogramme sind zu klären, Anträge sollen bei Bedarf gestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.