Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Städtebaulicher Vertrag
- Vorgelegt ist ein Vertragsentwurf zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB für den Bebauungsplan „Freizeitpark Albersdorf“.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Abschlussdatum des beanstandeten städtebaulichen Vertrags (erledigt)22.05.2025
- Kommunalaufsicht beanstandet den Vertrag (erledigt)14.08.2026
- Abstimmungsgespräch zu Änderungen am Vertragsentwurf (erledigt)22.09.2026
- Stand des Vertragsentwurfs (erledigt)24.09.2026
- Kommunalaufsicht nimmt zum überarbeiteten Entwurf Stellung (erledigt)29.09.2026
- Beratung im Bauausschussals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Kommunalaufsicht beanstandete den städtebaulichen Vertrag vom 22.05.2025. Nach einem Abstimmungsgespräch am 22.09.2026 wurden Änderungen in den Vertragsentwurf aufgenommen und der Kommunalaufsicht erneut zur Prüfung vorgelegt.
Die Kommunalaufsicht nahm am 29.09.2026 zum überarbeiteten Vertragsentwurf Stellung. Der Bauausschuss hat den Vertrag am 3. November 2026 als Tagesordnungspunkt 5 zur Beratung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll dem Vertragsentwurf zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB zustimmen.
Noch offen
- Das Ergebnis der vorgesehenen Ausschussberatung ist nicht enthalten.
- Die Ratsvorlage nennt eine erneute Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum überarbeiteten Vertragsentwurf, deren Inhalt ist nicht angegeben.
Ort der Leistung
Berga-Wünschendorf, Thüringen
Markiert ist Berga-Wünschendorf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.