Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunaler Wärmeplan
- Der kommunale Wärmeplan der Stadt Blankenburg (Harz) wurde 2025 in abschließender Fassung vorgelegt. Zusammenfassung und Endbericht sind Anlagen der Vorlage.
- Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
- Bei der Erarbeitung gab es Akteursbeteiligungen sowie eine Informationsveranstaltung und eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Grundsatzbeschluss als Grundlage für die Erstellung (erledigt)28.09.2023
- Abschließende Fassung des kommunalen Wärmeplans vorgelegt (erledigt)2025
- Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Bau und Verkehrals Nächstes17.11.2026
- Beschlussfassung durch den Stadtrat vorgesehen03.12.2026
- Frist für die Beschlussfassung bei geförderter Wärmeplanung31.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Grundlage für die Erstellung war der Grundsatzbeschluss vom 28.09.2023 (594/ 2023).
Der Wärmeplan wurde 2025 in abschließender Fassung vorgelegt. Bei der Erarbeitung fanden Akteursbeteiligungen, eine Informationsveranstaltung und eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs statt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll gemäß § 23 Abs. 3 des Wärmeplanungsgesetzes den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Blankenburg (Harz) beschließen.
Noch offen
- Der Stadtrat sollte noch über den Wärmeplan beschließen, ein Beschlussergebnis ist nicht enthalten. Die Beschlussfassung war bis 31.12.2026 vorgesehen.
- Mit dem Beschluss erfolgt keine Gebietsfestlegung, daraus ergibt sich laut Vorlage keine Verpflichtung.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Förderung aus Mitteln des Bundes
- Finanzierung
- Die Erstellung des Wärmeplans wurde aus Mitteln des Bundes gefördert.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.