Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung der Anlaufspur der Skisprungschanze
- Die Anlaufspur der Skisprungschanze soll saniert beziehungsweise erneuert werden. Weitere Ausführungsdetails sind nicht genannt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage im Stadtrat (erledigt)26.10.2026
- Sanierung der Anlaufspurals Nächstes2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Sanierungsbedarf wurde erst im Frühjahr 2026 nach Abschluss der Wintersaison festgestellt und war bei der Haushaltsplanung nicht erkennbar. Im Haushaltsplan 2026 war kein Planansatz veranschlagt.
Ohne Erneuerung kann die Schanze im Winter 2026/2027 nicht für Trainings- und Wettkampfbetrieb genutzt werden. Die Maßnahme soll daher noch im Haushaltsjahr 2026 durchgeführt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll für die Sanierung der Anlaufspur der Skisprungschanze im Haushaltsjahr 2026 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000,00 € beschließen, die Deckung erfolgt aus den benannten Deckungsmitteln.
Noch offen
- Weitere Zuweisungen konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht akquiriert werden.
Ort der Leistung
Ruhla, Thüringen
Markiert ist Ruhla, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Außerplanmäßige Ausgabe für die Sanierungbeantragt für das Haushaltsjahr 2026 | 25.000 € |
|---|
- Förderung
- Zuweisung aus Lotto-Mitteln des Landes in Höhe von 5.000 EUR
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 ist kein Planansatz veranschlagt. Als Deckung sind Minderausgaben von 10.000,00 € bei HHSt 8700.93600 und 10.000,00 € bei HHSt 0200.93500 sowie Mehreinnahmen von 5.000,00 € bei HHSt 5610.17110 vorgesehen. Die benannten Deckungsmittel summieren sich auf 25.000,00 €. Eine Zuweisung aus Lotto-Mitteln des Landes beträgt 5.000 EUR, weitere Zuweisungen konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht akquiriert werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.