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Zur EntscheidungStadt Ruhla als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach · Bau & Handwerk · Sitzung am

Sanierung der Skisprungschanze in Ruhla

Der Sanierungsbedarf wurde im Frühjahr 2026 nach der Wintersaison festgestellt, im Haushaltsplan 2026 war dafür kein Planansatz vorgesehen. Die außerplanmäßige Ausgabe von 25.000,00 € soll die Sanierung noch 2026 ermöglichen, damit die Schanze im Winter 2026/2027 nutzbar ist. Ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Kein weiterer Schritt genannt

Ausführung

Durchführung noch im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Sanierung der Anlaufspur der Skisprungschanze
Die Anlaufspur der Skisprungschanze soll saniert beziehungsweise erneuert werden. Weitere Ausführungsdetails sind nicht genannt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung der Beschlussvorlage im Stadtrat (erledigt)26.10.2026
  2. Sanierung der Anlaufspurals Nächstes2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Sanierungsbedarf wurde erst im Frühjahr 2026 nach Abschluss der Wintersaison festgestellt und war bei der Haushaltsplanung nicht erkennbar. Im Haushaltsplan 2026 war kein Planansatz veranschlagt.

Ohne Erneuerung kann die Schanze im Winter 2026/2027 nicht für Trainings- und Wettkampfbetrieb genutzt werden. Die Maßnahme soll daher noch im Haushaltsjahr 2026 durchgeführt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll für die Sanierung der Anlaufspur der Skisprungschanze im Haushaltsjahr 2026 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000,00 € beschließen, die Deckung erfolgt aus den benannten Deckungsmitteln.

Noch offen

  • Weitere Zuweisungen konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht akquiriert werden.

Ort der Leistung

Ruhla, Thüringen

Markiert ist Ruhla, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Außerplanmäßige Ausgabe für die Sanierungbeantragt für das Haushaltsjahr 202625.000 €
Förderung
Zuweisung aus Lotto-Mitteln des Landes in Höhe von 5.000 EUR
Finanzierung
Im Haushaltsplan 2026 ist kein Planansatz veranschlagt. Als Deckung sind Minderausgaben von 10.000,00 € bei HHSt 8700.93600 und 10.000,00 € bei HHSt 0200.93500 sowie Mehreinnahmen von 5.000,00 € bei HHSt 5610.17110 vorgesehen. Die benannten Deckungsmittel summieren sich auf 25.000,00 €. Eine Zuweisung aus Lotto-Mitteln des Landes beträgt 5.000 EUR, weitere Zuweisungen konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht akquiriert werden.

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