Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenentwässerung
- Anlagen für Straßenentwässerung und grundstücksbezogene Entwässerung in OT Schweina, Haselwiese und Kalte Mark, Gemeinschaftsmaßnahme mit dem WVS.
- Laufende Unterhaltung
- Vorgesehen ist die dauernde Unterhaltung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzungsvereinbarung (erledigt)29.10.2026
- Durchführung der Maßnahme durch den WVSals Nächstes2027
- Voraussichtliche Abrechnung nach FertigstellungI. Quartal 2028
Vergabeverfahren
Gemeinschaftsmaßnahme mit dem WVS, öffentliche Beschlussfassung im Ausschuss. Vergabeverfahren nicht genannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Straßenentwässerung in Bad Liebenstein, OT Schweina, Haselwiese und Kalte Mark soll als Gemeinschaftsmaßnahme vom WVS mit errichtet werden.
Der Entwurf der Ergänzungsvereinbarung sieht eine Mitfinanzierung durch die Stadt vor. Die Beschlussvorlage zur Unterzeichnung ist für den 29.10.2026 angesetzt, ein Abstimmungsergebnis ist nicht ausgefüllt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll die Bürgermeisterin beauftragen, die maßnahmenbezogene Ergänzungsvereinbarung zur Mitfinanzierung in Höhe von 73.000,00 EUR zu unterzeichnen.
Noch offen
- Beschlussergebnis zur Vorlage und Unterzeichnung der Vereinbarung
- Finanzierungsplan der Stadt und Abstimmung mit dem WVS nach Vertragsabschluss
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Geschätzter Baukostenzuschuss einschließlich dauernder Unterhaltunggeschätzt | 73.000 € |
|---|---|
| Straßenmitfinanzierunggeschätzt | 62.000 € |
| Dauernde Unterhaltungca. | 11.000 € |
- Förderung
- Mitfinanzierungsanteil laut Fördermittel-Richtlinie des Landes Thüringen: 5 % bei Verbindungssammlern und 25 % bei Mischwasserkanälen
- Finanzierung
- Haushaltsmittel stehen laut Haushaltsplan 2026 als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2027 zur Verfügung. Mit Vertragsabschluss muss die Stadt einen Finanzierungsplan erarbeiten und mit dem WVS abstimmen. Mitfinanzierungsanteil: 5 % bei Verbindungssammlern und 25 % bei Mischwasserkanälen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.