Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Spiel- und Aktivbereich
- Alle vorgesehenen Spielgeräte bleiben in der Planung, ihre Standorte werden leicht verändert.
- Barrierearmer Weg
- Geschwungener Weg mit einer Längsneigung von etwa 7 %, der bis zum Spielplateau führt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Ortsgemeinderat beschließt den Förderantrag auf Grundlage der barrierearmen Planung (erledigt)15.10.2026
- Umsetzung des Spiel- und Aktivbereichs, sofern der Förderantrag bewilligt wirdals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Ortsgemeinderat hat am 20.08.2026 eine Planung für den 2. Förderabschnitt „Spiel- und Aktivbereich“ beschlossen. Für diese Planung gab es keine positive Stellungnahme zur Barrierefreiheit. Der Förderantrag soll bis spätestens 23.10.2026 bei der Kreisverwaltung eingehen.
Die angemessene Berücksichtigung der Barrierefreiheit ist Voraussetzung für die Förderung. Die neue Wegeführung erfüllt die Vorgabe von höchstens 6 % Längsneigung nicht, gilt aber als barrierearmer Kompromiss. Dafür stellt der Sachverständige eine positive Stellungnahme in Aussicht. Durch den Weg steigen die Projektkosten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Förderantrag für den 2. Bauabschnitt „Spiel- und Aktivbereich“ auf Grundlage der angepassten, barrierearmen Planung einzureichen. Ergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Ob der Förderantrag bewilligt wird, ist offen.
- Die Umsetzung im Jahr 2027 hängt von der Bewilligung ab.
Ort der Leistung
Caan, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Caan, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Förderabschnitt 2 gesamtrund, brutto, nach aktualisierter Kostenschätzung | 320.000 € |
|---|---|
| Zusätzlicher barrierearmer Wegrund, netto, erwartet | 52.000 € |
- Förderung
- Dorferneuerung, Förderantrag für den 2. Förderabschnitt
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde beantragt eine Förderung aus der Dorferneuerung. Die Kosten für die fachliche Stellungnahme zur Barrierefreiheit werden in die Gesamtkosten aufgenommen und können bei der Förderung berücksichtigt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.